Luftfahrt schränkt Ausbau der Windkraft ein

von Redaktion

München – Bis zum Jahr 2032 muss Bayern qua Gesetz 1,8 Prozent seiner Landesfläche für die Windkraft ausweisen. Rund um München ist der Regionale Planungsverband (RPV) für die Ausweisung sogenannter Vorrangflächen zuständig. Gestern hat der Verband dazu in München einen angepassten Entwurf beschlossen. Die Zahl der Vorranggebiete hat sich darin von 65 auf 58 verringert. Das liegt vor allem an den Belangen der zivilen Luftfahrt. Rund um die Flughäfen München, Oberschleißheim und Oberpfaffenhofen sind eine Reihe von Flächen nicht geeignet für den Bau von Windkraftanlagen. Für den Landkreis Starnberg heißt das beispielweise, dass nur noch an den äußersten Landkreisrändern Windräder gebaut werden können. Auch der Perlacher Forst südöstlich von München ist keine Option mehr – wegen des Flugverkehrs des Hubschraubersonderlandeplatzes für das Klinikum Harlaching. RPV-Geschäftsführer Marc Wißmann ist dennoch zuversichtlich, dass das 1,8-Prozent-Ziel erreicht wird. Im Januar beginnt ein zweites Beteiligungsverfahren, im April soll ein Beschluss folgen.MM

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