München – Im zweiten Münchner Korruptionsprozess rund um den Kauf von Abgeordneten-Stimmen durch Aserbaidschan ist der ehemalige CDU-Bundestagsabgeordnete Axel Fischer zum wiederholten Male nicht vor Gericht erschienen. Nachdem die Generalstaatsanwaltschaft am Montag am Ende sogar Sitzungshaft beantragt hatte, teilte der Vorsitzende Richter Jochen Bösl nun mit, dass Fischer sich nach Angaben seines Arztes in einer Klinik befinde.
Bösl, der dafür von der betreffenden Klinik allerdings zunächst keine Bestätigung und auch kein Attest bekam, ordnete nun die ärztliche Untersuchung Fischers durch einen vom Gericht bestellten Sachverständigen an. Dieser muss jetzt klären, ob der Ex-CDU-Politiker verhandlungsfähig ist.
Fischer hatte wegen unterschiedlicher Beschwerden schon an mehreren Sitzungstagen gefehlt, wie Bösl vortrug. Aufgrund bestimmter Fristen stand zu einem Zeitpunkt kurzzeitig ein Platzen des Prozesses im Raum. Das wurde abgewendet – allerdings droht bei einem wichtigen Anklagepunkt Mitte Januar eine Verjährung.
Fischer, der aus dem Wahlkreis Karlsruhe-Land stammt, muss sich wegen des Vorwurfs der Bestechlichkeit vor dem Oberlandesgericht verantworten. Vergangene Woche hatte er dort ausgesagt: „Ich bin unschuldig.“ Er habe keinerlei finanzielle oder sonstige Zuwendungen für proaserbaidschanisches Abstimmungs- oder anderes Verhalten bekommen. Er habe immer frei abgestimmt und niemals seine Stimme „verkauft“.
Aserbaidschan soll sich jahrelang – und das erfolgreich – bemüht haben, Entscheidungen in der Parlamentarischen Versammlung des Europarats (PACE) mithilfe von Geldzahlungen zu seinen Gunsten zu beeinflussen. Fischer, von 2010 bis 2018 in der PACE aktiv, soll im Interesse Aserbaidschans positive Reden gehalten und vertrauliche Dokumente frühzeitig weitergeleitet haben. Dafür soll er über die Jahre hinweg einige zehntausend Euro in bar erhalten haben.
In einem ersten Prozess zur Aserbaidschan-Affäre hatte das Münchner Oberlandesgericht den Ex-CSU-Bundestagsabgeordneten Eduard Lintner zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Lintner legte Revision ein. Fischer war auch schon in dem ersten Verfahren angeklagt gewesen. Das Gericht hatte den Prozess gegen ihn nach einer Erkrankung abgetrennt.DPA