Verbreitet sich auch in Bayern: der Wolf. Für Almbauern ist das Raubtier ein Problem. Jetzt soll der Abschuss erleichtert werden. © Reinhard Hölzl/PA
Berlin/München – „Heute ist ein guter Tag für alle Weidetierhalter in Deutschland.“ Mit diesen Worten verkündet Bundesagrarminister Alois Rainer (CSU) gestern in Berlin, dass der Wolf in das Bundesjagdgesetz aufgenommen werde – „wie im Koalitionsvertrag vereinbart“.
Für Josef Glatz, Vorsitzender des Almwirtschaftlichen Vereins Oberbayern aus Garmisch-Partenkirchen, eine gute Nachricht kurz vor Weihnachten. „Wir sind wirklich froh, dass das jetzt Schritt für Schritt weitergeht“, sagte er unserer Zeitung. „Die Politik hält Wort, dass es jetzt nach und nach zu einer rechtssicheren Entnahme kommt.“ Dann müsse man nicht mehr bei jedem Vorfall herumstreiten. „Der Wolf ist überhaupt nicht vom Aussterben bedroht. Wenn es aber keine Beweidung mehr gibt bei uns, dann sind viele Tier- und Pflanzenarten, die auf der Roten Liste stehen, gefährdet.“ Glatz hofft, dass Bundestag und Bundesrat bis April zugestimmt haben, damit zum Almauftrieb im Mai Rechtssicherheit herrsche. „Dann muss Bayern noch nachziehen.“
Dass das parlamentarische Verfahren zügig auf den Weg kommt, darauf setzt auch Alois Rainer. In Deutschland gebe es derzeit 209 Wolfsrudel. 2024 wurden 4300 verletzte und getötete Tiere gezählt. „Es ist an der Zeit. Genug ist genug“, sagte er. Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf, der gestern vom Bundeskabinett beschlossen wurde, werde der präventive Herdenschutz als zentral für den Schutz der Weidetiere hervorgehoben. „Durch die Gesetzesänderung können die Länder in Regionen mit hoher Wolfsdichte und günstigem Erhaltungszustand ein Bestandsmanagement einführen.“ Wo Wölfe Herdenschutzmaßnahmen überwinden, könnten sie rechtssicher entnommen werden. Und für die Almwirtschaft besonders wichtig: „In Gebieten, in denen präventiver Herdenschutz unzumutbar ist – etwa in der alpinen Region – ist eine Entnahme zur Vermeidung von Weidetierrissen ebenfalls möglich“, erklärte Rainer. Die Jagdzeit für den Wolf ist vom 1. Juli bis 31. Oktober vorgesehen.
Weidetierhaltung sei das Herzstück unserer Kulturlandschaft. „Sie prägt unsere Heimat von den Deichen im Norden bis zu den Almen im Süden.“ Doch wo Herden grasten, sei der Wolf längst kein Zaungast mehr. „Für viele Tierhalter bedeutet jeder Riss nicht nur einen wirtschaftlichen Verlust, sondern auch emotionale Belastung. Wir halten Wort und sorgen dafür, dass Weidetierhalter nachts endlich ruhig schlafen können.“
„Die Aufnahme des Wolfs in das Bundesjagdgesetz ist unser Vorschlag gewesen und kann den jahrelangen Rechts- und Vollzugsstau im Wolfsmanagement endlich beenden – wenn daraus praxistaugliche Regeln werden“, sagte Bayerns Bauernpräsident Günther Felßner. „Wir brauchen ein regionales Bestandsmanagement mit klaren, nachvollziehbaren Kriterien.“ Der günstige Erhaltungszustand müsse nicht nur für einzelne Regionen, sondern für die alpine Population festgestellt werden. Konfliktwölfe müssten zügig entnommen werden können – ohne neue Bürokratie und rechtliche Grauzonen. Umweltschützer kritisierten die geplanten Änderungen. Bereits heute erlaube das Naturschutzrecht Maßnahmen gegen auffällige Wölfe, hieß es vom Naturschutzbund Deutschland. In Regionen mit geringen Beständen könnten diese durch eine weiterreichende Jagd erlöschen. „Weniger Wölfe bedeuten nicht automatisch weniger Risse“, warnte die Organisation. Entscheidend sei ein konsequenter Herdenschutz.CLAUDIA MÖLLERS