München – Anfang Dezember hat die Staatsregierung den Entwurf des Bayerischen Jagdgesetzes beschlossen. Laut Bund Naturschutz (BN) sind gegenüber dem ersten Gesetzentwurf „hochproblematische“ Passagen fast vollständig wieder gestrichen worden. So sei ursprünglich vorgesehen gewesen, dass die Oberste Jagdbehörde im Wirtschaftsministerium allein für die Bejagung zahlreicher europarechtlich streng geschützter Tierarten zuständig sein soll. Außerdem sollte es weitreichende Ausnahmemöglichkeiten beim Artenschutz geben. Getrübt werde die Freude des BN aber durch die Neuaufnahme von Wolf und Goldschakal ins Jagdrecht. Dass die Jagdbehörde nun Abschusszahlen festlegen dürfe, sei verfassungs- und europarechtswidrig, genauso wie Regelungen zur Fallenjagd geschützter Arten.
Ein Rechtsgutachten komme zu dem Schluss, dass das Jagdgesetz im Widerspruch zur verfassungsrechtlichen Pflicht des Staates stehe, Natur und Wald als Lebensgrundlagen dauerhaft zu sichern. EPD