Mehr Graffiti an Zügen und Bahnhöfen

von Redaktion

Tätern drohen hohe Strafen – auch nach 30 Jahren

Immer mehr S-Bahnen werden mit Graffiti beschmiert. © Götzfried

München – In München steigt die Zahl der besprayten Züge. Laut der Bundespolizei liegt München bei Bahn-Graffiti hinter Spitzenreiter Berlin auf Rang zwei. In der Landeshauptstadt verzeichneten die Ermittler zwischen Januar und Oktober 872 Delikte. Im Vorjahreszeitraum 2024 waren es 843, von Januar bis Oktober 2023 waren es 742. Kein Münchner Phänomen: Auch bundesweit stieg die Zahl der Sachbeschädigungen durch Sprayer im Vergleich zu den Vorjahren erneut an. Laut Bundespolizei wurden bis Oktober 17 829 Delikte gemeldet – 2024 waren es in diesem Zeitraum rund 1200 weniger. Die Statistik erfasst nicht ausschließlich Graffiti, sondern alle Fälle, bei denen das Erscheinungsbild unerlaubt verändert wurde. Am häufigsten waren Bahnhöfe betroffen.

Die meisten Sprayer kommen mit ihren Schmierereien durch: Laut Bundespolizei blieben in diesem Jahr von 18 812 Verdächtigen 17 811 unerkannt. Sicherheitskräfte der Bahn erwischen jährlich mehr als 2700 Täter auf frischer Tat. Weil die Kosten durch Graffiti und Vandalismus so hoch sind, setzt die Bahn inzwischen sogar Roboter ein, die abgestellte Züge mit moderner Kameratechnik und Künstlicher Intelligenz zu überwachen.

Für die Bahn (und ihre Konkurrenten) sind Graffiti an Zügen ein großes Problem – die Entfernung ein großer Aufwand. Laut Sprecher gehen pro Woche im Schnitt zwölf Fahrzeuge zur Außengraffiti-Entfernung ins S-Bahn-Werk Steinhausen. 2024 entfernten speziell geschulte Mitarbeiter fast 13 000 Quadratmeter Graffiti in mühsamer Handarbeit vom Außenlack – eine Fläche so groß wie drei Wiesn-Festzelte. „Für die S-Bahn entstehen allein durch die Graffiti-Entfernung an den Fahrzeugen jedes Jahr Kosten im hohen sechsstelligen Bereich“, so der Sprecher.

Laut Bahn-Sprecher sind solche Graffiti Sachbeschädigung. „In Extremfällen“ drohen den Verursachern „bis zu zwei Jahre Gefängnis“. Die Bahn erstattet grundsätzlich bei jedem Vandalismusdelikt Strafanzeige – dann werden alle Verschmutzungen fotografiert und gespeichert, um sie den Sprayern zuzuordnen und Schadenersatz fordern zu können. „Was den wenigsten klar ist: Auch wenn sie strafrechtlich unter das Jugendstrafrecht fallen und oft sogar ohne Strafe davonkommen, kann die DB den materiellen Schaden als zivilrechtliche Forderung über 30 Jahre im Nachhinein geltend machen“, so der Sprecher. „Beträge von oft vielen tausend Euro können so noch Jahre später eingefordert werden“.THOMAS GAUTIER

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