170 000 Euro Strafe für Hauseigentümer

von Redaktion

Verpflichtungen für Mieterschutz in Sendling nicht eingehalten

Mangelnder Mieterschutz kann strafbar sein. © A. Weigel/dpa

München – Harter Schlag für einen Münchner Hauseigentümer: Die Stadt hat wegen eines Verstoßes gegen die sogenannte Abwendungserklärung eine Vertragsstrafe in Höhe von 170 000 Euro verhängt. Es geht um ein Wohngebäude mit elf Wohnungen in Sendling – laut Stadtratsfraktion Die Linke/Die Parte an der Lindenschmitstraße. Abwendungserklärungen kommen zum Einsatz, wenn Eigentümer beim Immobilienverkauf das städtische Vorkaufsrecht abwenden wollen. Im Gegenzug verpflichten sie sich dann, im Sinne des Mieterschutzes zu vermieten und etwa auf Luxusmodernisierungen zu verzichten oder Mietpreis- und Belegungsbindungen einzuhalten. Im aktuellen Fall hatte eine Kontrolle ergeben, dass Verpflichtungen wie Angaben zu Mieterwechseln nicht eingehalten wurden. Bei Neuvermietungen wurden weder die Mietverträge vorgelegt noch der Nachweis erbracht, dass die Mieter die Einkommensgrenzen des München-Modells einhalten. OB Dieter Reiter: „Das ist konkreter Mieterschutz, den wir als Stadt selbst gestalten können.“MM

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