AfD-Abgeordneter schweigt vor Gericht

von Redaktion

Prozessauftakt gegen Daniel Halemba – Anwalt nennt Anklage „wackliges Konstrukt“

Der AfD-Abgeordnete Daniel Halemba (r.) kommt mit Verteidigerin Isabella Sanna am Amtsgericht an. © Daniel Löb/dpa

Würzburg – Geschniegelt und gestriegelt kommt Daniel Halemba ins Amtsgericht Würzburg. Der selbst in der AfD nicht unumstrittene Landtagsabgeordnete wirkt angespannt. Als der weit rechtsaußen positionierte 24-Jährige noch vor Prozessbeginn am Amtsgericht Würzburg vor die Presse tritt, gibt er sich jedoch angesichts von Vorwürfen wie Volksverhetzung, Geldwäsche und Nötigung kämpferisch: „Das Verfahren ist politisch motiviert aus meiner Sicht.“ Es hätte längst eingestellt werden müssen, ein Freispruch sei nun das einzig Denkbare.

Halemba hat gleich drei Verteidiger engagiert, einen Mann und zwei Frauen. Vor dem Schöffengericht äußert sich der AfD-Politiker zunächst nicht zu dem, was die Anklage ihm vorwirft. Auch seine Verteidiger lassen sich nicht zur Sache ein.

Rechtsanwalt Dubravko Mandic, einst ebenfalls AfD-Mitglied, der Halemba seit Jahren beiseitesteht, schimpft vor der Jugendkammer allerdings auf eine angeblich „politisch weisungsgebundene Staatsanwaltschaft“, die ein „wackeliges Konstrukt“ an Vorwürfen zusammengetragen habe. Ob Halemba irgendetwas vorzuwerfen ist, sagt Mandic nicht.

Mehr als eineinhalb Jahre nach der Anklage des Politikers listet Oberstaatsanwalt Tobias Kostuch zahlreiche Vorwürfe auf: So geht es zum Beispiel um das Abspielen des Liedes „Wacht an der Spree“ der vor vielen Jahren aufgelösten Neonazi-Band Landser. Der Titel der 2005 vom Bundesgerichtshof als kriminelle Vereinigung eingestuften Band soll auf Halembas Geburtstagsfeier im Juli 2022 gelaufen sein – kurz nach Mitternacht, als Halemba bereits 21 Jahre alt war.

„Der Angeklagte Halemba wusste hierbei, dass der Inhalt des Liedes zum Hass gegen die in Deutschland lebende türkische Bevölkerung aufstachelt, indem von einer ,Kanackenrepublik‘ gesprochen und propagiert wird, dass es gelte, diesen Teil der Bevölkerung mit Gewalt aus dem Land zu vertreiben“, sagt Kostuch.

Für die Anklage ist das Abspielen des Liedes von einem USB-Stick, der angeblich Halemba gehörte, ein Fall von Volksverhetzung. Der Angeklagte, derzeit Spitzenkandidat der AfD Würzburg für die Kommunalwahl in Bayern im März, argumentierte vor Prozessbeginn stets, er sei zur fraglichen Zeit bei der Feier überhaupt nicht anwesend gewesen.

Daneben bezichtigt die Anklage den 24-Jährigen der Geldwäsche, Sachbeschädigung, Nötigung und versuchten Nötigung. Unter anderem soll Halemba im Mai 2023 einen Anwalt bedrängt und mit einem 29-Jährigen, der ebenfalls vor dem Amtsgericht steht, dessen Kanzleitür beschädigt haben. Der Anwalt war damals als Präsident des Landesschiedsgerichts der AfD Bayern beteiligt an der Durchführung von Parteiausschlussverfahren. Allzu tief scheint der Groll über eine beschädigte Tür bei ihm aber nicht zu sitzen, denn just dieser Jurist vertritt nun den Mitangeklagten Halembas.

Halemba und der Mitangeklagte sollen im April 2023 versucht haben, den Anwalt einzuschüchtern. Sie wollten laut Anklage verhindern, dass ein bereits laufendes Parteiausschlussverfahren gegen eine damalige Konkurrentin seiner Nominierung zur Landtagswahl eingestellt wird. Halemba soll zudem einen Zeugen in dem Ermittlungsverfahren vor seiner geplanten Vernehmung bei der Staatsanwaltschaft Würzburg eingeschüchtert haben.

Letzter Punkt: Die Behörde wirft dem 24-Jährigen auch noch vor, einen mittleren vierstelligen Geldbetrag aus illegalen Machenschaften auf ein Konto im Baltikum transferiert zu haben. Ob Halemba von der Herkunft des Geldes wusste – unklar. Ein Urteil könnte am 29. Januar fallen.MM/DPA

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