Burgrain-Prozess nähert sich dem Ende

von Redaktion

Zeuge berichtet über schlechten Streckenzustand – Richter hält der Bahn Blockade vor

München – Der Prozess gegen zwei Bahnmitarbeiter wegen des Bahnunglücks von Burgrain biegt in die Zielgerade ein. Nächste Woche sollen Sachverständige ihre Gutachten zum Streckenzustand vortragen, danach sind Plädoyers angesetzt, am Montag, 19. Januar, könnte ein Urteil fallen.

Vor dem Landgericht München II müssen sich ein Fahrdienstleiter und der für den Streckenzustand mitverantwortliche ehemalige Bezirksleiter Fahrbahn wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Bei dem Bahnunglück am 3. Juni 2022 waren fünf Menschen gestorben. Am Donnerstag vernahm Richter Thomas Lenz einen Bauingenieur, der damals im Unglücksabschnitt für Brücken und Durchlässe verantwortlich war, aber auch bei der Sanierung der Strecke ein Wort mitzureden hatte. Auch seine Aussagen zeigten, wie marode die Strecke bahnintern beurteilt wurde. „Wir waren der Netzbezirk mit den meisten LA-Stellen im gesamten Netz.“ LA-Stelle bedeutet Langsamfahrstelle. Wie der Zeuge sagte, habe manchmal das Material gar nicht ausgereicht, um die Stellen alle „zu signalisieren“. Vor einer Reparatur habe aber ein spezieller Kreis von Entscheidern innerhalb der damaligen DB Netz die Freigabe erteilen müssen. Es sei „gelebte Praxis“ gewesen, die Mängel manchmal sogar übertrieben darzustellen, damit man überhaupt Geld erhielt, sagte der Bauingenieur.

Als der Richter nach Mängeln am Bahndamm fragte, verneinte das der Zeuge. Analysen nach dem Unglück hätten gezeigt, „dass er unauffällig war“. Auch bei Nachfragen eines Sachverständigen blieb er bei seiner Meinung: „Meines Erachtens standsicher“ sei der Bahndamm gewesen. Wie berichtet, hegt der Bahnkritiker Dieter Doege daran Zweifel. Er geht davon aus, dass der Damm, der nach dem Bau des Farchanter Tunnels mit Ausbruchmaterial errichtet wurde, falsch gebaut und durchfeuchtet gewesen sei. Nächste Woche wird auch ein Sachverständiger dazu gehört.

Nach dem Bauingenieur wurde die Anwältin der Bahn als Zeugin gehört. Ulrike Thole-Groll von der renommierten Kanzlei Pforte Bosbach war die von der Deutschen Bahn beauftragte Ansprechpartnerin für Bahnmitarbeiter, die in den Zeugenstand mussten. Sie ist keine Unbekannte, vertrat als Anwältin schon den Angeklagten im Prozess wegen des Bahnunglücks 2016 in Bad Aibling und später Audi-Chef Rupert Stadler. In den Zeugenstand musste sie, weil das Gericht den Verdacht hegte, sie habe möglicherweise Aussagen von Bahnmitarbeitern beeinflusst. Weil die Bahn sie nicht von der Schweigepflicht entbunden hat, biss sich Richter Thomas Lenz die Zähne aus, so oft er auch teils lautstark nachhakte. Die Befragung endete ergebnislos. „Ich bin nicht davon ausgegangen, dass die Bahn so blockt“, kommentierte Lenz.DW

Artikel 1 von 11