„Vertuschung mit System“

von Redaktion

Burgrain-Prozess: Harte Worte der Staatsanwältin – Dennoch Bewährungsstrafen gefordert

Seit Oktober vor Gericht: Ex-Fahrdienstleiter Andreas M. (li.) und der „Bezirksleiter Fahrbahn“ Manfred S. © SIGI JANTZ

München – Es sind harte Worte, die die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer findet. „Zettelwirtschaft“, „Klima der Gleichgültigkeit“, Entscheidungen „aus dem Bauchgefühl“ heraus wirft sie einem der beiden Angeklagten vor: Manfred S., der Anlagenverantwortliche für den Oberbau auf der Garmischer Strecke, hört weitgehend reglos zu.

Es ist der vorletzte Tag im Burgrain-Prozess. Seit Ende Oktober haben Richter, die Staatsanwältin und die Verteidiger am Landgericht München II. An fast 20 Prozesstagen zahllose Zeugen vernommen, Sachverständige gehört, Protokolle und interne Bahnrichtlinien geprüft. Gestern fanden die Plädoyers statt. Wahrscheinlich, das lässt sich jetzt schon sagen, kommen die beiden Angeklagten glimpflich davon. Die Verteidiger wollen noch mehr: Sie forderten Freisprüche für ihre Mandanten.

Ob es tatsächlich für Freisprüche reicht, wird sich am Montag zeigen, wenn das Urteil fällt. Dann würde der Prozess um das Bahnunglück mit fünf Toten und 72 Verletzten ohne einen Schuldigen enden. Geht es nach der Staatsanwältin Sarah Bayer, dann wird das nicht so sein. Hart argumentierend hält sie den beiden Angeklagten am Donnerstag zahlreiche Versäumnisse vor. Vor allem Manfred S, der für den Oberbau an der Unglücksstelle verantwortlich war, habe sich „wiederholtes und systematisches Versagen“ zuschulden kommen lassen. Insbesondere deshalb, weil an der späteren Unglücksstelle schon seit 2020 kaputte Bahnschwellen montiert waren, aber bis zum Unglück am 3. Juni 2022 nicht ausgetauscht wurden. Im Team, das S. führte, seien die kaputten Bahnschwellen, die Unglücksursache Nummer 1 sind, zwar seit 2020 bekannt gewesen. Aber immer wieder habe S. vom Schreibtisch aus Fristen zur Instandhaltung verlängert und sogar eine E-Mail, mit denen er von Teammitarbeitern auf die „echte Dringlichkeit“ eines Schwellenaustausches hingewiesen worden war, einfach ignoriert. Statt wie vorgesehen spätestens im März 2021 sollten die Bahnschwellen schließlich erst im Herbst 2022 ausgetauscht werden. Zuletzt, und das ist der Kern des Vorwurfs, habe S. die Frist am 20. Mai 2022 – nur zwei Wochen vor der Entgleisung – verlängert, „ohne die Strecke selbst anzusehen“.

Letztlich habe er nicht nach Richtlinien, die es ja gab, sondern aus „reinem Bauchgefühl“ entschieden. Es wäre „Vertuschung mit System“, sagt die Staatsanwältin, „wenn es denn ein System gegeben hätte“. Nur weil sich S. im Prozess einsichtig gezeigt habe und Fehler zugab, und weil er auch nicht vorbestraft sei, fordert die Staatsanwältin am Ende ihres fast zwei Stunden langen Plädoyers keine Gefängnisstrafe. Zwei Jahre Haft auf Bewährung wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung sind das Maximum dessen, was ohne Gefängnisaufenthalt juristisch noch möglich ist.

Auch Fahrdienstleiter Andreas M. hält die Staatsanwältin nicht für schuldlos. Sie spricht von „Augenblicksversagen“, weil M. die Warnung eines Lokführers ignoriert habe. Dieser hatte am Vorabend des Unglücks den Fahrdienstleiter per Funk gewarnt. Der Zug mache einen „Schlenkerer“, es gebe eine Stelle, „da hupft der Zug richtig“. M. sagte zu, die Meldung weiterzugeben, tat dies aber einfach nicht. Dass danach noch 28 Züge über die spätere Unglücksstelle fuhren, ohne dass etwas passierte, lässt die Staatsanwältin nicht gelten. M. hätte, so die Staatsanwältin, noch in der Nacht die Entstörungsstelle verständigen müssen. Dann wäre wohl eine Langsamfahrstelle angeordnet oder die Strecke ganz gesperrt worden. Für M. fordert sie ein Jahr Haft auf Bewährung. Damit könnte der Bahnbeamte seine Pensionsansprüche behalten.

Insgesamt kam die Staatsanwältin zu einem harschen Resümee: „Fünf Menschen starben durch diesen Unfall, der nicht hätte passieren müssen.“ Auch die Bahn wurde gerügt für ihre „Mangelverwaltung“, die Infrastruktur sei „kaputt gespart“. DIRK WALTER

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