Andrea Tandler bei einem Gerichtstermin im Jahr 2023. © Peter Kneffel/dpa
München – Ein delikater Rechtsstreit beginnt nächsten Dienstag vor dem Landgericht München I. Die nach Maskendeals wegen Steuerhinterziehung verurteilte Politikertochter Andrea Tandler verklagt ihre ehemaligen Steuerberater auf Schadensersatz. Die renommierte Kanzlei PSP, der auch Ex-Finanzminister Kurt Faltlhauser angehört, soll sie und ihren ehemaligen Geschäftspartner Darius N. mit ihren damals gegründeten GmbHs falsch beraten haben. Die vom Landgericht München I 2023 festgestellte Steuerhinterziehung in Millionenhöhe war für die Verurteilung von Tandler maßgeblich.
Ursprünglich war Andrea Tandler Ende 2023 zu über vier Jahren Gefängnis verurteilt worden. Zuvor saß sie monatelang in Untersuchungshaft. Mittlerweile konnte sie aber über den Bundesgerichtshof ein Reduzierung ihrer Haftstrafe erreichen. Der Vorwurf der Einkommenssteuerhinterziehung wurde fallen gelassen. Aber immer noch droht Tandler ein Aufenthalt im Gefängnis. Beim Bundesverfassungsgericht haben ihre Anwälte von der Münchner Kanzlei König, Gauweiler und Sauter eine Verfassungsbeschwerde wegen Grundrechtsverletzung eingereicht, über die noch nicht entschieden wurde.
Parallel dazu versucht die gesundheitlich angeschlagene Unternehmerin, über einen Umweg auch den bisher weiter bestehenden Hauptgrund für ihre Verurteilung zu revidieren. Dabei handelt es sich um Gewerbesteuerhinterziehung in Millionenhöhe. Tandler und ihr Geschäftsfreund sollen, so hatte es das Landgericht in seinem Urteil festgestellt, als Geschäftssitz ihrer Firma Little Penguin GmbH die Steueroase Grünwald angegeben haben. Tatsächlich aber, so das Gericht damals, operierten die beiden bei der Anbahnung von Geschäften mit den Corona-Schutzmasken von München aus. In der Landeshauptstadt gilt der bayernweit höchste Gewerbesteuersatz, der öffentlichen Hand entgingen also Steuern in Millionenhöhe. Schuld daran soll aber die Münchner Steuerkanzlei PSP sein, argumentieren die Anwälte von Tandler. Die Unternehmerin und N. hätten sich in die Hände von PSP begeben, die wiederum soll in einen steuerlichen Erfassungsbogen Grünwald als Sitz der GmbH eingetragen haben – zu einem Zeitpunkt, da es dort noch kein Büro gab. Kernvorwurf ist dabei, dass die Kanzlei nicht das sogenannte Gebot des sichersten Weges in Zusammenhang mit der Besteuerung der Provisionen beachtet habe.
Vor Gericht hatte Tandler noch in einer Erklärung betont, sie habe sich bei PSP „gut aufgehoben gesehen“. Jetzt will sie per Feststellungsklage erreichen, dass die Beratung falsch war. Neben Schadensersatz soll PSP ihr und ihrem Geschäftspartner auch Schmerzensgeld zahlen. Im Raum steht insgesamt ein mittlerer einstelliger Millionenbetrag. Von PSP gab es bis zum Redaktionsschluss dieser Ausgabe keine Stellungnahme.DIRK WALTER