Störer wieder vor Gericht

von Redaktion

Schweinfurt – Das Berufungsverfahren gegen einen Mann wegen einer Störung bei der Sprengung der Kühltürme des Atomkraftwerks Grafenrheinfeld soll am 29. April stattfinden. Das teilte eine Sprecherin des Landgerichts Schweinfurt mit. Der Verteidiger des 38-Jährigen aus Karlsruhe hatte gegen das Urteil des Amtsgerichts Schweinfurt vom vergangenen September Rechtsmittel eingelegt. Nun muss das Verfahren neu aufgerollt werden. Das Amtsgericht hatte den Angeklagten wegen Hausfriedensbruchs zu 4000 Euro verurteilt. Der Mann war vor der Sprengung im August 2024 auf einen Strommast geklettert und hatte die Aktion damit um rund eineinhalb Stunden verzögert.

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