Strafenkatalog für Bayerns Unis

von Redaktion

München – Als Reaktion auf vermehrt aufkommenden Antisemitismus an Bayerns Hochschulen soll eine neue Gesetzesgrundlage für Exmatrikulationen innerhalb eines neuen Strafenkatalogs verankert werden. In den nächsten vier Wochen werde das Kabinett die Novelle des Hochschulinnovationsgesetzes beschließen, kündigte Wissenschaftsminister Markus Blume (CSU) an. Im Zuge der Novelle werde auch ein neuer Strafenkatalog verankert, welcher neben Rügen auch die Exmatrikulation oder das Verbot einer erneuten Immatrikulation als „ultimative Sanktion“ vorsehe. Der neue Strafenkatalog orientiere sich am Ordnungsrecht für Schulen, wo Verstöße etwa mit Verweisen, Versetzungen in Parallelklassen und Unterrichtsausschlüssen geahndet werden können. Darüber hinaus sehe die Gesetzesreform auch vor, Sanktionen für Verstöße gegen das Gender-Verbot zu verankern. Bereits seit April 2024 gilt an Schulen, Hochschulen und in der staatlichen Verwaltung in Bayern ein Verbot für „mehrgeschlechtliche Schreibweisen durch Wortbinnenzeichen“.

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