Andrea Tandler bei ihrem Strafverfahren im Dezember 2023. © Hoermann/SVEN SIMON
München – Kurz vor 14 Uhr betritt Andrea Tandler den Münchner Justizpalast. Sie stellt sich in der Schlange zur Sicherheitskontrolle an. Dann geht sie in den ersten Stock. Im Sitzungssaal 167 des Landgerichts München I war gestern Auftakt zu einem delikaten Fall: Tandler und ihr einstiger Geschäftspartner Darius N. haben die Münchner Kanzlei PSP verklagt. Sie fordern Schadensersatz und Schmerzensgeld in Millionenhöhe. Eigentlich will Andrea Tandler noch mehr: Sie sieht sich als Opfer einer öffentlichen Verurteilung und medialen Diffamierung, strebt über ihre Anwälte von der Kanzlei König, Gauweiler und Sauter an, ihre Verurteilung zu einer Haftstrafe aufzuheben. Vor dem BGH konnte sie ihre Haftstrafe reduzieren. Außerdem läuft ein Grundrechteverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht. Sie wolle „Rehabilitation – definitiv“, sagte sie in der Sitzungspause.
In dem Prozess gestern stand aber die steuerrechtliche Einstufung Tandlers und ihres Partners zur Verhandlung an. Das Landgericht München I hatte Tandler Ende 2023 unter anderem deshalb zu einer Haftstrafe verurteilt, weil sie bei der Gewerbesteuer-Veranschlagung falsche Angaben gemacht haben soll. Statt als Ort ihrer Betriebsstätte München anzugeben, nannte sie Grünwald. In München gilt ein Höchststeuersatz, Grünwald gilt als Steueroase. Allerdings wurden Tandler und N. dabei von der Kanzlei PSP beraten. Standpunkt von Tandlers Anwalt Sascha König ist, dass PSP den steuerlichen Erfassungsbogen vom 9. April 2020 „auch nicht im Ansatz“ mit der nötigen Sorgfalt ausgefüllt hat. Es sei ganz klar, dass Tandler und N. bei der Vermittlung von Corona-Schutzmasken, die ihnen Millionen einbrachten, anfangs aus dem Café von N. („eine Art Kommandozentrale“) in München operiert hätten. Auch in Grünwald hätte es freilich eine Geschäftstätigkeit gegeben, sodass die Gewerbesteuer letztlich zerteilt hätte werden müssen.
Die Anwälte von PSP bestreiten das. „Wir sehen da keine Pflichtverletzung“, hieß es gestern vor Gericht. Man habe sich auf Angaben von Tandler verlassen, die ja auch einen Mietvertrag über einen Geschäftsraum in Grünwald vorgelegt habe. Dieser datiert vom 1. April 2020, also vor dem Ausfüllen des Steuerbogens, befugte aber nur zur Nutzung eines Schreibtisches und eines Aktenschranks in einem auch vom Vermieter genutzten Raum.
Eine zunächst von der Richterin vorgeschlagene gütliche Einigung scheiterte gestern. Ein Urteil könnte in der zweiten Aprilhälfte fallen. DW