Anklage gegen frühere JVA-Spitze

von Redaktion

Schwere Vorwürfe nach Skandal bei Augsburg – Verteidiger sehen „politisches Manöver“

Folter-Vorwürfe in der Justizvollzugsanstalt Augsburg-Gablingen sorgten für Schlagzeilen. © Bihlmayer/IMAGO

Augsburg – Knapp eineinhalb Jahre nach dem Bekanntwerden von Misshandlungsvorwürfen in der Augsburger Justizvollzugsanstalt (JVA) hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen drei Justizbeamte erhoben. Der ehemaligen JVA-Leiterin, ihrer früheren Stellvertreterin sowie einem ehemaligen Mitglied der Sicherungsgruppe des Gefängnisses werden unter anderem Freiheitsberaubung, Nötigung und vorsätzliche beziehungsweise gefährliche Körperverletzung im Amt vorgeworfen.

Die Ermittler gehen davon aus, dass die drei Beschuldigten von Januar 2023 bis Oktober 2024 in insgesamt 131 Fällen solche Straftaten begangen haben. Insgesamt 102 Häftlinge seien Opfer der Taten gewesen. Die drei Beamten sind seit Herbst 2024 vom Dienst suspendiert. Das Landgericht Augsburg muss nun entscheiden, ob die Vorwürfe in einem Prozess verhandelt werden.

Für die Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung. Die drei Verteidiger der stellvertretenden Gefängnisdirektorin wiesen die Vorwürfe zurück. Die Fokussierung auf einzelne Führungspersonen der JVA sei ein politisch durchschaubares Manöver, um das Versagen der tatsächlich Verantwortlichen auszublenden, teilten die Anwälte mit.

Die Stellvertreterin der Gefängnischefin gilt als zentrale Figur in dem Justizskandal. Sie soll nach ihrer Versetzung nach Augsburg Anfang 2023 in der JVA im Vorort Gablingen „ein System der Willkür etabliert“ haben, berichteten die Ankläger. Gefangene sollen dabei schikaniert und zum Teil körperlich misshandelt worden sein. Die Gefängnisdirektorin soll darüber teils informiert gewesen sein und das Vorgehen unterstützt haben. Gleiches gilt für den Beamten der Sicherungsgruppe.

Konkret geht es insbesondere um das Einsperren von Insassen in die sogenannten besonders gesicherten Hafträume (bgH). Diese seien „Sonder-Haftzellen, die in Ausnahmesituationen als Ultima Ratio genutzt werden, zum Beispiel bei Gefangenen, die eine Gefahr für sich oder für andere darstellen“, betont die Staatsanwaltschaft. Die damalige stellvertretende Anstaltsleiterin soll die bgH entgegen ihrem eigentlichen Zweck bewusst missbräuchlich, zu oft oder zu lange mit Häftlingen belegt haben.

Die Häftlinge müssen fast ohne Ausstattung in diesen Räumen auskommen. Laut Staatsanwaltschaft mussten sie in Gablingen mitunter mehrere Tage völlig nackt auf dem harten Boden liegen. Die Grundausstattung – eine Matratze und eine Papierunterhose – sei den Betroffenen in einer Vielzahl von Fällen vorenthalten worden.

Die Verteidiger der Frau erklärten, dass das bayerische Justizministerium als Kontrollinstanz sowohl über die Gründe als auch über die Dauer der Unterbringung in diesen Hafträumen in vielen Fällen informiert gewesen sei. Es werde versucht, „strukturelles Behördenversagen durch die Personalisierung strafrechtlicher Vorwürfe einzelner nachgeordneter Funktionsträger zu kaschieren“, sagten die Rechtsanwälte. Die Staatsanwaltschaft sieht es hingegen so, dass die stellvertretende JVA-Chefin „Ministerium, Staatsanwaltschaft und Gerichte in Berichten und Stellungnahmen gezielt getäuscht“ habe.

Auch die deutsche Anti-Folter-Kommission hatte die Zustände in der JVA Augsburg-Gablingen mehrfach kritisiert. Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter ist eine unabhängige Einrichtung zur Prävention von Folter und Misshandlung in Deutschland. Nach einer unangemeldeten Kontrolle der Augsburger JVA kritisierte die Kommission eine mögliche Vertuschung der Zustände vor Ort. Auch die Staatsanwaltschaft bemängelt nun, dass der Kommission damals „ein ordnungsgemäßer Anstaltsbetrieb vorgespiegelt“ worden sei.

Die Sicherungsgruppe der JVA soll auch für körperliche Übergriffe auf Gefangene verantwortlich sein. Dabei sollen die Augsburger Justizbeamten auch einmal bei einem Einsatz in der Jugendstrafvollzugsanstalt Neuburg-Herrenwörth entsprechende Taten begangen haben. Den beiden Gefängnisleiterinnen wird auch Untreue vorgeworfen. Sie sollen unzulässige Ausgaben auf Justizkosten im Umfang von etwa 44 000 Euro veranlasst haben.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt unterdessen weiter gegen noch andere Justizbeamte des Gefängnisses. Wann diese Verfahren abgeschlossen werden, ist bis jetzt nicht bekannt.ULF VOGLER

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