München – Am Montag hat das Landgericht München II beide Angeklagte im Bahnprozess von Burgrain freigesprochen. Doch für einen der Angeklagten ist die Zitterpartie noch nicht zu Ende. Die Staatsanwaltschaft will sich mit dem Freispruch des Anlagenverantwortlichen nicht abfinden und hat Revision eingelegt. Sie hatte im Prozess zwei Jahre auf Bewährung gefordert, weil der Bahnmitarbeiter kaputte Bahnschwellen nicht rechtzeitig ausgetauscht haben soll. Gibt der Bundesgerichtshof dem Antrag statt, käme es zu einem neuen Prozess. Im Fall des mitangeklagten Fahrdienstleiter werde hingegen keine Revision eingelegt, teilte die Staatsanwaltschaft unserer Zeitung auf Anfrage mit.
Die Gewerkschaft der Lokomotivführer (GDL) zeigt sich derweil erleichtert, dass die beiden einstigen Bahnmitarbeiter vom Gericht nicht für das Zugunglück verantwortlich gemacht werden. „Als Gewerkschaft begrüßen wir ausdrücklich, dass Beschäftigte nicht stellvertretend für ein Systemversagen verurteilt wurden“, erklärt der bayerische GDL-Vorsitzende Uwe Böhm. Individuelle Schuld sei beim Unglück nicht nachweisbar. Das Verfahren habe aber offengelegt, dass der Bahnbetrieb durch marode Infrastruktur, chronischen Instandhaltungsstau, überkomplexe Abläufe und fehlende Ressourcen gekennzeichnet sei. Das Urteil dürfte trotz der Freisprüche nicht folgenlos bleiben: Ein grundlegender Kurswechsel in der Bahnpolitik sei notwendig. Dazu fordert die GDL, dass die DB InfraGo als eine vom DB-Konzern vollständig getrennte gemeinwohlorientierte Eisenbahninfrastruktur-Gesellschaft organisiert wird.DIRK WALTER