Der Schilderstreich von Seeshaupt

von Redaktion

Frankreich-Urlauber wird Kennzeichen geklaut – jetzt hat er selbst eine Anzeige am Hals

Ingo Schwan aus Seeshaupt zeigt auf das fehlende Kfz–Kennzeichen. © dp-pictures

Seeshaupt – Die Schildbürger befolgten Regeln so haarklein, dass am Ende geballter Unsinn dabei herauskam. EU-Bürger, die versuchen, brav die Gesetze einzuhalten, können in einem ähnlichen Sumpf aus Absurdität steckenbleiben, wie das Beispiel des Völkerrechtlers Ingo Schwan aus Seeshaupt zeigt.

Ingo Schwan war mit seiner Frau in der Hafenstadt Saint-Nazaire im Frankreich-Urlaub, als ihm vor dem Hotel das vordere Kfz-Kennzeichen gestohlen wurde. Schwan, dem klar war, dass er ohne Kennzeichen die weite Strecke zurück nach Deutschland nicht zurücklegen darf, fuhr zur nächsten Polizeiinspektion. Dort teilte die französische Polizei ihm mit, dass er sich einfach in einer Kennzeichendruckerei ein neues Schild machen lassen solle. Als der Jurist und Journalist das neue Kfz-Zeichen abholen wollte, stellte er überrascht fest, dass statt eines „D“ ein „F“ für Frankreich aufgedruckt war. Der Schildermacher erklärte, dass es in Frankreich ein Gesetz gebe, dass es nicht erlaube, Anderes als „F“ aufs Kennzeichen zu drucken.

Schwan fuhr also mit seinem neuen Kennzeichen nach Hause und meldete sich bei der Polizeiinspektion Penzberg. Hier gehen die Darstellungen der Polizei und des 87-Jährigen auseinander: Schwan sagt, er sei wieder heimgeschickt worden, weil in der Inspektion gerade so viel zu tun sei, und solle später wieder vorbeikommen. Die Polizei sagt, er sei erst zur Inspektion gekommen, nachdem er schon einen Monat lang mit dem „falschen“ Kennzeichen herumgefahren sei.

Der 87-Jährige jedenfalls berichtet es so: Als er eine Woche nach seiner vergeblichen Meldung bei der Polizei beim Einkaufen in Weilheim war, „stürmte eine vierköpfige Polizeistreife auf mich zu“. Er fahre mit falschem Kennzeichen herum, habe eine Polizistin zu ihm gesagt. Schwan erzählte seine Geschichte, die die Polizistin barsch mit dem Satz „Das kann ja jeder sagen“ abbügelte. Der Disput endete damit, dass die Polizistin laut Schwan „wutentbrannt“ das Kfz-Zeichen mit dem bösen „F“ abriss und dabei sogar die Halterung beschädigte. Jetzt hat Schwan eine Strafanzeige wegen Urkundenfälschung und Kennzeichenmissbrauch am Hals. Durchaus keine Lappalie: Bis zu fünf Jahre Haft drohen für Urkundenfälschung, bis zu ein Jahr Freiheitsstrafe für Kennzeichenmissbrauch. Und er hat kein Vorder-Kennzeichen mehr – das schwerkriminelle „F“-Schild wurde beschlagnahmt.

„So macht man unbescholtene Bürger zu Straftätern“, ärgert sich Schwan. Auf die Frage, was er den korrekterweise hätte tun sollen, habe die Polizeiobermeisterin erklärt: Er hätte bis zur deutsch-französischen Grenze mit dem „F“ fahren müssen, um französisches Recht einzuhalten. Dann hätte er an der Grenze aussteigen und das Kfz-Zeichen abschrauben müssen – denn nach deutschem Recht sei es besser, mit fehlendem Vorderkennzeichen zu fahren als mit einem „falschen“.

Für den Juristen ist der Fall ein Paradebeispiel dafür, dass es mit dem von der Politik so gern beschworenen Bürokratieabbau wohl nie etwas wird. Dass Deutschland und Frankreich hier sich widersprechende Vorschriften erlassen haben, zeigt, wie schwer es den Bürgern gemacht werde. Der Sprecher der Polizeiinspektion Penzberg bestätigt das indirekt: „Wenn zu uns ein Franzose mit verlorenem Kennzeichen kommen würde, würden wir den niemals einfach zur Kennzeichen-Druckerei schicken.“ Denn dann würde dem Kfz-Zeichen ja das korrekte amtliche Siegel fehlen. Die Polizei geht davon aus, dass zumindest der Vorwurf der Urkundenfälschung höchstwahrscheinlich nicht aufrecht erhalten werden könne, da ja wohl kein Vorsatz nachzuweisen sei. Aber der Kennzeichenmissbrauch liege vor, weil das deutsche amtliche Siegel fehlte. Schwan kann darüber nur den Kopf schütteln.KLAUS RIMPEL

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