München – Das Amtsgericht Augsburg hat einen AfD-Funktionär vom Vorwurf der Volksverhetzung durch Leugnung des Holocaust freigesprochen. Der 64 Jahre alte Kreisvorsitzende aus Schwaben war angeklagt, weil er bei Gesprächen während eines Sommerfests der Partei den systematischen Mord an rund sechs Millionen Juden durch die Nationalsozialisten wiederholt und vehement bestritten haben soll. Laut Richterin sei es nicht auszuschließen, dass der Angeklagte solche Äußerungen bei dem Fest in Königsbrunn gemacht habe. Die Aussagen seien aber nur an dem Tisch geblieben, an dem der 64-Jährige und drei weitere Personen gesessen hätten. Solche Behauptungen seien dann nicht dafür geeignet gewesen, den öffentlichen Frieden zu stören. Nur dann wären sie strafbar.