Bewährung für Ex-Abgeordneten

von Redaktion

Bestechlichkeitsvorwurf: Axel Fischer zu 14 Monaten verurteilt

München – Im Korruptionsprozess rund um den Kauf von Parlamentariern durch Aserbaidschan ist der Ex-CDU-Bundestagsabgeordnete Axel Fischer zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Das Münchner Oberlandesgericht war überzeugt, dass er sich der Bestechlichkeit von Mandatsträgern schuldig gemacht hat. Die Anklage hatte sogar eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten gefordert.

Das Gericht ist überzeugt davon, dass Fischer für pro-aserbaidschanisches Verhalten als Mitglied der Parlamentarischen Versammlung des Europarats (PACE) über die Jahre hinweg einige zehntausend Euro in bar erhalten hat. Im Gegenzug habe er im Interesse Aserbaidschans positive Reden gehalten und vertrauliche Dokumente weitergeleitet.

Fischer, der seit dem 22. Dezember in U-Haft saß, kommt mit dem Urteil auf freien Fuß. Für zwei Jahre wird ihm das passive Wahlrecht aberkannt. Außerdem muss er 12 000 Euro an die Stiftung Opferhilfe zahlen. DPA

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