IN KÜRZE

von Redaktion

Die Bergung des verunglückten Zuges in Burgrain. © dpa

Übergriffe: Erzieher muss ins Gefängnis

Augsburg – Weil er jahrelang in Kindertagesstätten sexuell übergriffig geworden ist, ist ein Erzieher vom Amtsgericht Augsburg zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte dem 29-Jährigen vorgeworfen, dass er in mehreren Fällen Kindern Küsse auf den Mund gegeben oder sie umarmt hatte. Zudem soll der Mann unerlaubt Fotos der Kinder gemacht haben. Die Fälle sollen sich von 2021 bis 2025 in verschiedenen Kitas in Friedberg zugetragen haben. Der Mann war dort erst Praktikant, später Erzieher. Im Prozess hatte er ein Geständnis abgelegt.

Ein Freispruch nach Zugunglück rechtskräftig

München – Nach dem Zugunglück von Burgrain bei Garmisch-Partenkirchen mit fünf Toten und über 70 Verletzten ist das Gerichtsverfahren für den Fahrdienstleiter endgültig vorbei. Sein Freispruch ist rechtskräftig geworden, teilt das Landgericht München II mit. Er war vor einer Woche vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung freigesprochen worden, ebenso wie der Bezirksleiter. Dagegen hat die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel eingelegt. Der Bundesgerichtshof muss über die Revision entscheiden.

Lotto: Rentner gewinnt über vier Millionen Euro

München – Nach zweieinhalb Wochen hat sich ein gesuchter Spiel-77-Millionengewinner gemeldet. Der Senior aus dem Großraum München hat am 10. Januar als deutschlandweit Einziger den Jackpot der Gewinnklasse 1 geknackt und damit 4 177 777 Euro gewonnen. Weil der Lottoschein anonym abgegeben worden war, konnte nach der Ziehung kein Gewinner ermittelt werden. Der Mann wurde auf den Gewinn erst aufmerksam, als er seine Quittung in einer Lotto-Annahmestelle überprüfen ließ. Sein Glück kann er kaum glauben, er plane nun große Veränderungen in seinem Leben. Vielleicht ein Instrument zu lernen.

Mann täuscht Notfall für Heimfahrt vor

Landshut – Ein 56-Jähriger hat in einem Supermarkt in Landshut Kreislaufprobleme vorgetäuscht, um nach Hause gefahren zu werden. Angestellte hatten den Notruf gewählt, nachdem er über Schwindel geklagt hatte. Die Sanitäter konnten keinen Notfall feststellen, der Mann gab den Schwindel zu. Der Mann ist polizeibekannt. Gegen ihn wurde schon mehrfach wegen des Missbrauchs von Notrufen ermittelt.

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