Fall Halemba: Staatsanwalt fordert hohe Geldstrafe

von Redaktion

Würzburg – Der AfD-Landtagsabgeordnete Daniel Halemba sollte nach dem Willen der Staatsanwaltschaft Würzburg wegen Volksverhetzung und weiterer Straftaten zu einer Geldstrafe von 240 Tagessätzen verurteilt werden. Oberstaatsanwalt Tobias Kostuch hält 215 Euro je Tagessatz für angemessen, wie er vor dem Amtsgericht Würzburg sagte. Bei einer rechtskräftigen Verurteilung zu mehr als 90 Tagessätzen würde der 24-jährige Halemba im umgangssprachlichen Sinn als vorbestraft gelten.

Die Verteidigung des Angeklagten forderte in ihrem Plädoyer Freispruch für ihren Mandanten. Halemba und seine Anwälte hatten sich vor Gericht tagelang nicht zu den Vorwürfen eingelassen, in den Plädoyers wurde eine Beteiligung Halembas an den angeblichen Taten zurückgewiesen beziehungsweise wurden die Vorfälle als nicht strafrechtlich relevant dargestellt. „Das ist hier ein politisches Verfahren, das hier ist politische Justiz“, sagte Halembas Anwalt Dubravko Mandic. „Selbst bei einem Freispruch ist der Schaden da.“ Halemba sagte in seinem Schlusswort: „Es geht hier darum, mit Schmutz zu werfen (…) und eine Nähe zum Nationalsozialismus zu konstruieren.“

Für den Landtagsabgeordneten gilt die Unschuldsvermutung. Das Jugendschöffengericht will am Montag seine Entscheidung verkünden. Halemba steht seit dem 7. Januar wegen Volksverhetzung, Geldwäsche, Nötigung, versuchter Nötigung und Sachbeschädigung vor Gericht (wir berichteten). Bei einem Teil der ihm vorgeworfenen Taten war er jünger als 21 Jahre. Das Amtsgericht muss daher nicht nur über Schuld und Unschuld entscheiden, sondern auch darüber, ob Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht angewendet wird oder beides.

Die Staatsanwaltschaft ist überzeugt, dass Halemba und ein mitangeklagter 29-Jähriger einen Studenten genötigt haben, der in einem Ermittlungsverfahren gegen sie aussagen wollte. Beide sollen ihren Bekannten unter Druck gesetzt und angewiesen haben, nicht mit den Ermittlern zu sprechen. Letztlich sprach er doch mit den Ermittlern, inhaltlich waren die Angaben aber nicht besonders brisant. „Wir wissen nicht, was er gesagt hätte, wenn nicht dieser Druck ausgeübt worden wäre“, sagte Ankläger Kostuch. Das sei ein Angriff auf ein Justizverfahren gewesen.DPA

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