Mit gut 100 Beamten marschierte die Augsburger Polizei am Samstag im City Club in der Innenstadt ein. © Bruder Media
Die Ausbeute: Diese Drogen hat die Augsburger Polizei eigenen Angaben zufolge bei einer Razzia sichergestellt. © Augsburger Polizei/dpa
Augsburg – Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln nach einem vielfach kritisierten Großeinsatz in einem Augsburger Club in einer „mittleren zweistelligen Zahl“ von Strafverfahren wegen Drogenverstößen. Das berichtet das Polizeipräsidium Schwaben Nord und wehrt sich damit gegen Vorwürfe eines unverhältnismäßigen Einsatzes. Demnach stellten die Ermittler in dem Gebäude auf mehreren Etagen Drogen sicher, auch in Räumen, die für die Gäste nicht zugänglich sind. Dem Einsatz voraus gingen demnach Ermittlungen seit Ende 2024.
Der Großeinsatz mit gut 100 Polizisten in dem Augsburger Club am Samstagabend wurde von einer spontanen Protestkundgebung begleitet, seither wird in Sozialen Netzwerken und in Medien diskutiert, ob das Vorgehen der Ermittler angemessen war. Die Beamten durchsuchten über mehrere Stunden sämtliche 263 Anwesenden, mehrere mussten sich ausziehen. Besucher berichteten im Nachgang von demütigenden Szenen.
Die „Club und Kulturkommission Augsburg“, ein Interessenverband von regionalen Club-, Konzert- und Kulturschaffenden, kritisierte den Einsatz als unverhältnismäßig. Razzien in dieser Größenordnung seien ihnen nahezu ausschließlich aus Clubs des linken Spektrums bekannt, obwohl Drogenkonsum ein gesamtgesellschaftliches Problem sei. Der „City Club“ will nach eigenen Angaben rechtlich gegen den Durchsuchungsbeschluss vorgehen.
Das Polizeipräsidium rechtfertigte den Einsatz. Aus polizeitaktischer Sicht sei zur Sicherung des Strafverfahrens bei entsprechenden Einsatzlagen „ein schnelles und unerwartetes Eindringen“ in die Örtlichkeiten von entscheidender Bedeutung. „Durch dieses Vorgehen soll verhindert werden, dass Beweismittel vernichtet oder Personen nicht mehr zuzuordnen sind. Bei einem Teil der Personen war eine Entkleidung erforderlich, um mögliches verstecktes Betäubungsmittel aufzufinden.“ Ausziehen mussten sich demnach diejenigen, bei denen bereits Drogen gefunden worden waren oder „deren Verhalten den Besitz von Betäubungsmitteln vermuten ließ..“ Laut Polizei wurde eine mittlere zweistellige Zahl von Ermittlungsverfahren wegen Besitzes oder Handels mit Drogen eingeleitet.MM/DPA