Niederlage für Nürnberger Bratwurst-Macher

von Redaktion

Nürnberg/München – Ob zu dritt mit ordentlich Senf in einer Semmel oder auf einem Teller mit einem Schlag Sauerkraut: Die Nürnberger Rostbratwurst ist so etwas wie das Nationalheiligtum Frankens – und eine von der Europäischen Union geschützte Bezeichnung. Um die Wurst tobt seit Jahren ein Streit vor Gericht. Entschieden wurde der allerdings in Oberbayern.

Das Oberlandesgericht München hat gestern in zweiter Instanz einen Rechtsstreit entschieden, in dem der Schutzverband Nürnberger Bratwürste geklagt hatte. Der Verband, ein Zusammenschluss von Nürnberger Wurstmachern, ging gegen eine Großfleischerei aus Niederbayern vor. Ein Produkt aus deren Sortiment, „Mini Bratwürste” genannt, sieht den Nürnbergern zum Verwechseln ähnlich, kommt aber nicht von dort. Weil das Wort Nürnberg jedoch nicht auf der Packung zu finden ist, sahen die Richter kein Problem: Sie wiesen die Klage ab.

Für Verbandschef Rainer Heimler ein Ärgernis: Schließlich mache die Nürnberger „die Kleinheit” aus. Nicht wenige Verbraucher, das sollen Umfragen im Auftrag der Interessenvertretung beweisen, ließen sich vom Aussehen täuschen – und liefen so Gefahr, auf minderwertige Nachahmer hereinzufallen. „Der hohe Qualitätsanspruch ist nicht mehr gesichert”, sagte Heimler. Die Nürnberger Produzenten wollen nun prüfen, ob sie gegen das Münchner Urteil vorgehen.TOS

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