München – Der Mietmarkt ist ein Albtraum – weiß auch Chiara S. Die Flugbegleiterin (31) hatte eine Zusage für eine Zwei-Zimmer-Wohnung nahe dem Hirschgarten für unter 1000 Euro. Ihre Mutter hatte die Wohnung besichtigt, da S. selbst in Kolumbien war. Wenige Tage später die Nachricht: Die Wohnung ist weg! Chiara S. ist nun ohne eine Bleibe.
Entdeckt hatte Chiara S. die Wohnung auf der Online-Plattform Sowon der Stadt München, wo man einen Antrag auf eine geförderte Wohnung stellen kann. Der Eigentümer habe sich mit der zuständigen Concept-Real Hausverwaltung auf S. geeinigt, wird ihr mitgeteilt. Von wegen! Die Hausverwaltung räumt ein, dass man sich bei der Mailadresse vertippt habe, aber telefonisch habe man es mehrmals bei S. versucht. Zudem hätte sie persönlich zur Besichtigung kommen müssen. Johannes Huber, Anwalt für Immobilienrecht bei Huber Lex, sagt: Ohne tatsächlichen Mietvertrag könne „der Vermieter die Wohnung grundsätzlich anderweitig vergeben“. Die Erfolgsaussichten bei einer Klage oder Schadenersatz-Anspruch seien gering bzw. schwer durchsetzbar. BES