„Das ist eine Hexenjagd“

von Redaktion

Großglockner-Drama: Mutter des Opfers äußert sich und verteidigt Thomas P.

Salzburg – Ein Alpinisten-Paar bricht auf Österreichs höchsten Berg, den Großglockner (3798 Meter), auf. Die Tour endet in der Katastrophe – die Frau, Kerstin G. (33), stirbt. Ihr Begleiter, Thomas P., muss sich wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht verantworten. Am Landesgericht Innsbruck startet am Donnerstag der Prozess gegen den Alpinisten, der seine Freundin dem Kältetod ausgeliefert haben soll. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 36-Jährigen fahrlässige Tötung vor; ihm drohen bis zu drei Jahre Haft.

Thomas P. soll seine in Hochtouren unerfahrene Freundin (33) im Januar 2025 ihrem Schicksal überlassen haben – „schutzlos, entkräftet, unterkühlt und desorientiert“, so Oberstaatsanwalt Hansjörg Mayr. Der Schauplatz: rund 50 Meter unterhalb des Gipfelkreuzes. Aber die Mutter der Verstorbenen, Gertraud G., weist nun die Vorwürfe im Interview mit der „Zeit“ zurück und steht Thomas P. bei: „Es wird eine Hexenjagd auf ihn veranstaltet.“ Ihre Tochter sei top trainiert gewesen und habe mit ihrem Freund schon weitaus schwierigere Klettertouren gemeistert. „Es macht mich wütend, dass Kerstin als kleines Dummerchen dargestellt wird.“ Sie habe sich sorgfältig auf ihre Touren vorbereitet und sei der alpinen Welt mit Demut begegnet.

Die Staatsanwaltschaft listet in der Anklage mehrere Fehler in der Schicksalsnacht auf: Das Duo habe den Stüdlgrat, eine der beliebtesten Aufstiegsrouten, ohne Biwak, dafür mit zu schwerer Ausrüstung in Angriff genommen. Windspitzen um die 70 Stundenkilometer hätten eine gefühlte Temperatur von minus 20 Grad geschaffen. Spätestens am sogenannten Frühstücksplatzl hätte sich der Angeklagte als verantwortlicher Führer der Tour zur Umkehr entscheiden müssen.

Die Wegmarke gilt unter Bergsteigern wegen des herausfordernden Restwegs als „point of no return“. Als die Dunkelheit hereinbrach und die Bergsteiger die Aussichtslosigkeit ihrer Gipfeltour erkannt haben müssen, habe es der Angeklagte unterlassen, einen Notruf abzusetzen. Selbst als kurz vor 23 Uhr ein Hubschrauber nach ihnen suchte, habe er kein Notsignal gesendet. Angaben der Alpinpolizei, wonach ein Notruf erst gegen 3.30 Uhr eingegangen sei, widerspricht der Angeklagte. Er will bereits kurz nach Mitternacht einen Notruf abgesetzt haben.

Fest steht, dass der 36-Jährige seine Begleiterin zurückließ. Das soll gegen zwei Uhr passiert sein – nach Angaben des Angeklagten mit der Absicht, Hilfe zu holen. Er bestreitet ein Fehlverhalten und teilt über seinen Anwalt mit: „Meinem Mandanten tut es sehr leid, was passiert ist. Er ist aber der Meinung, dass es sich um ein tragisches Unglück gehandelt hat.“

Der Fall wirft viele Fragen auf. Für das Gericht gilt es nicht nur zu klären, was sich genau am Großglockner zugetragen hat. Vor allem gilt es, das Gewicht von Erfahrung, Verpflichtung und Selbstverantwortung in Extremsituationen richtig einzuschätzen. Gelten am Berg andere Regeln als im Tal, juristisch wie moralisch?

Mutter Gertrud G.: „Die beiden haben ihre Entscheidungen immer gemeinsam getroffen.“ Der Tod ihrer Tochter sei das Ergebnis einer tragischen Verkettung unglücklicher Umstände gewesen. „Ich möchte dem Freund meiner Tochter dafür keine Schuld zuweisen.“ Den Hinterbliebenen „geht es nicht um Schuldzuweisungen, sondern um Verständnis, Aufklärung und darum, unserer Tochter gerecht zu werden. Sie hat die Berge geliebt. Und die Berge haben nun einmal zwei Seiten. Freud und Leid liegen nah beieinander.“

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