Kommunalwahl: So geht‘s

von Redaktion

Ab heute werden Briefwahl-Unterlagen verschickt – Alle Infos

Vier Stimmzettel gibt es für jeden. © TP

So sieht der Stimmzettel zur Kommunalwahl in Bayern aus.

München – Ab heute werden von den Gemeinden auf Antrag die Briefwahlunterlagen verschickt. 20 Tage vor der Wahl, so sieht es ein neues Gesetz vor – bei den vergangenen Wahlen konnten die Unterlagen schon früher herausgegeben werden. Der Antrag kann entweder mündlich bei der Gemeinde oder aber schriftlich per Post, E-Mail, Fax oder online gestellt werden. Per Anruf ist es nicht möglich. Letzte Frist, dies zu tun, ist Freitag, 6. März, 15 Uhr – dann empfiehlt es sich, die Stimmzettel gleich vor Ort auszufüllen, weil sonst die Frist zur Rücksendung per Post nicht mehr eingehalten werden kann. Wir erklären die wichtigsten Fakten:

Der eigentliche Wahltermin ist der 8. März. Bekommt kein Bürgermeister- oder Landrats-Kandidat mindestens 50 Prozent der Stimmen, gibt es 14 Tage später eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen.

Wer darf wählen? Alle Bürger ab 18, die seit mindestens zwei Monaten in einer Kommune leben und entweder eine deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen EU-Staates besitzen.

Welche Stimmzettel gibt es? Bis zu vier Stimmzettel wird es geben: gelb für die Wahl des (Ober-)Bürgermeisters, rosa für Gemeinde- oder Stadträte, hellblau für den Landrat (nicht in kreisfreien Städten wie etwa München), weiß für den Kreisrat (nicht in kreisfreien Städten).

Wie viele Stimmen hat man? Das ist je nach Größe der Kommune und oder des Landkreises unterschiedlich. In großen Landkreisen wie Fürstenfeldbruck sind es 70 Stimmen für 70 Kreisräte, in kleineren wie Ebersberg oder Garmisch-Partenkirchen sind es 60. Auch bei Städten und Gemeinden gibt es Unterschiede: In München gibt es 80 Stadträte, in ganz kleinen Gemeinden wie Jachenau nur acht Gemeinderäte. Hinzu kommt der Bürgermeister.

Eine Fünf-Prozent-Hürde gibt es nicht.

Das Wahlsystem: Bürgermeister oder Landräte kreuzt man einfach an. Bei Gemeinde-, Stadtrats- und Kreistagswahlen kann man die Liste einer Partei ankreuzen. Man kann aber auch kumulieren und panaschieren.

Kumulieren, auch häufeln genannt: Einzelnen Listenkandidaten kann man maximal bis zu drei Stimmen geben, man kann also eine 1, 2 oder 3 im Abstimmungsfeld schreiben.

Panaschieren: Bei der Kommunalwahl gibt es die Möglichkeit, Kandidaten auf mehreren Listen seine Stimmen zu geben, also beispielsweise Kandidaten von CSU, SPD oder Grünen gleichzeitig.

Man kann auch alles kombinieren, also ein Listenkreuz machen und gleichzeitig auch Kandidaten auf mehreren Listen eine, zwei oder drei Stimmen geben. Diese werden dann von der eigentlich bevorzugten Liste abgezogen. Beispiel: Ein Wähler kreuzt Liste A an, die für den Kreistag 70 Kandidaten umfasst. Er gibt aber auch einem Kandidaten von Liste B zwei Stimmen und dem von Liste C drei Stimmen. Dann bleiben 65 Stimmen für Liste A übrig, die auf die ersten 65 Plätze verteilt werden.

Was die Statistik zeigt: Häufeln und panaschierenist sehr beliebt. Bei den Stadtratswahlen 2020 kreuzten nur 37,9 Prozent der Wähler in den 25 großen Städten Bayerns einfach die Liste an. 13,6 Prozent verteilten ihre Stimmen innerhalb einer Liste, gaben beispielsweise dem einen CSU-Kandidaten drei Stimmen, während andere CSU-Bewerber dafür leer ausgingen. 48,2 Prozent haben ihre Stimmen auf verschiedene Wahlvorschläge verteilt, gaben also zum Beispiel einige Stimmen CSU-Kandidaten, weitere den AfD-Kandidaten oder den Freien Wählern, der SPD oder den Grünen. Bürger wählen bei Kreistagslisten häufig ortsbezogen, sagt Peter Görlich, Wahlexperte des Bayerischen Landkreistags. Sie suchen gezielt Bewerber aus ihrem Ort, auch wenn sie verschiedenen Parteien angehören.

Wählen üben kann man auf Probestimmzetteln im Internet, zum Beispiel beim bayerischen Innenministerium und bei den Landratsämtern Fürstenfeldbruck, Rosenheim und Traunstein (nach „Probestimmzettel“ googeln).DIRK WALTER