KOMMENTAR

Gericht am (Tempo-)Limit

von Redaktion

Natürlich muss man Gerichtsurteile respektieren. Und natürlich ist die unabhängige Justiz eines der höchsten Güter unseres Landes. Das ganz bewusst vorweggesagt. Trotzdem muss man Urteile kritisieren dürfen – vor allem, wenn die Auslegung der Paragrafen dem gesunden Menschenverstand widerspricht. Wie jetzt beim Bayerischen Verwaltungsgericht, das in der Beurteilung des Münchner Tempolimits spürbar sein eigenes Limit erreicht hat.

Die Juristen zwingen die Stadt dazu, die Höchstgeschwindigkeit von 50 wieder auf 30 km/h zu reduzieren. Zwei Anwohner waren gegen die Entscheidung von OB Dieter Reiter vorgegangen, der zuvor den gegenteiligen Schritt gemacht und das Limit von 30 auf 50 erhöht hatte. Seine Begründung dafür war: Die Luftqualität hatte sich deutlich verbessert – damit hält München jetzt auch an dieser Stelle den EU-Grenzwert ein. Und: Damit ist auch der Grund für Tempo 30 weggefallen. So argumentiert Reiter. Und so argumentiert eben auch der gesunde Menschenverstand.

Das Gericht dagegen fordert sinngemäß, die Stadt hätte auch noch Brückenbauarbeiten, Lkw-Umleitungen und zukünftigen Stau einkalkulieren müssen. Um sicherzugehen, dass der Verkehr am Ring auch in diesem Rahmen den Grenzwert nicht verletzt. Entschuldigung: Mit der gleichen Logik könnte man Autofahrern auch grundsätzlich das Beschleunigen verbieten. Nur sicherheitshalber – weil es ja sein könnte, dass man nach dem Gasgeben aus Versehen über 50 fährt.

Deshalb bleibt zu hoffen, dass die Stadt Beschwerde einlegt – und damit Erfolg hat.ULRICH.HEICHELE@MERKURTZ.DE

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