Kerstin G. bei einer Bergtour.
Kerstin G. erfror knapp unterhalb des Großglockner-Gipfels.
An der Seite seines Anwalts betrat Thomas P. gestern den Gerichtssaal in Innsbruck. Ein Schuldgeständnis legte er nicht ab.
Innsbruck – Es herrschten Temperaturen von gefühlt minus 20 Grad, als Kerstin G. um 2 Uhr nachts im Sturm völlig entkräftet zusammenbrach. Die 33-Jährige blieb am 19. Januar 2025 30 Meter unterhalb des Gipfelkreuzes des Großglockners liegen. Ihr Partner Thomas P. soll sie zurückgelassen und erst um 3.30 Uhr den Notruf gewählt haben. Seit gestern steht der 38-jährige Koch wegen grob fahrlässiger Tötung vor dem Landesgericht Innsbruck. Er schildert die Tragödie auf Österreichs höchstem Berg jedoch völlig anders: „Ich war schon am Kreuz, ging noch mal zu ihr zurück. Ich hätte mich auch zu ihr gelegt, um sie zu wärmen. Doch sie sagte laut: Geh jetzt, geh!“ Vor Gericht sagte er: „Sie hat mir dadurch das Leben gerettet.“
Es waren die letzten Worte, die der erfahrene Gipfel-Kletterer von Kerstin G. hörte. Im Prozess sagte er, es tue ihm unendlich leid, was passiert ist und wie es passiert ist. Schuldig bekannte er sich aber nicht. Ein Jahr zuvor hatte er die Büro-Angestellte aus Salzburg auf Tinder kennengelernt und sie auf immer extremere Bergtouren mitgenommen. „Wir haben die Touren gemeinsam geplant. Kerstin wusste, worauf sie sich einlässt.“ Staatsanwalt Johann Frischmann schätzt die Situation anders ein: P. habe bei widrigen Wetterbedingungen die schwere Tour über den Stüdlgrat gewählt. Er sei am 18. Januar um 6.40 Uhr zwei Stunden zu spät mit Kerstin G. zum Aufstieg gestartet, habe bei Einbruch der Dunkelheit nicht den Notruf gewählt und einen um 22.50 Uhr über sie fliegenden Polizei-Hubschrauber nicht auf sie aufmerksam gemacht. Außerdem habe er Kerstin G. nicht in eine Rettungsdecke gewickelt. „Er hat sie schutzlos, unterkühlt und entkräftet zurückgelassen“, sagte der Ankläger. „Es hätte nie zu dieser Situation kommen dürfen.“
Laut Thomas P. verlief die Tour zumindest bis 20.15 Uhr problemlos: „Dass wir langsam gingen, war nicht bedenklich. Das Ende der Tour war für 21 Uhr geplant. Doch dann verhakte sich das Seil, Kerstin verlor einen Handschuh, irgendwann konnte sie sich nur noch auf allen Vieren fortbewegen.“ Wanderer hatten bei Einbruch der Dunkelheit den verlassenen Wagen des Paares auf einem Parkplatz entdeckt, auf einer Webcam sahen die Alpinpolizisten die nur langsam vorankommenden Stirnlampen der beiden. Um 22.50 Uhr kreiste ein Polizei-Hubschrauber über Thomas P. Er bemerkte ihn, machte die Besatzung aber nicht auf sie aufmerksam: „Ich fragte Kerstin, ob sie die alarmiert hat. Doch sie sagte nein, ihr gehe es gut.“ Der Heli drehte ab. Im Prozess stellte sich aber heraus: Schon um 17.22 Uhr wählte die 33-Jährige die Ziffern 1-4-9 auf ihrem Handy. Diese Kombination führte ins Nichts. Aber neben der 9 liegt die 0. „140 ist der Alpin-Notruf“, sagte Richter Norbert Hofer.
Ebenfalls auffällig: Der angeblich erfahrene Kletterer war am Großglockner ohne Ersatz-Akku, ohne Biwaksack und nur mit Gummibärchen als Verpflegung unterwegs. Eine Go-Pro-Kamera, die das gesamte Geschehen aufzeichnete, ist bis heute verschollen. Dennoch nimmt Kerstins Mutter Gertraud den Freund ihrer Tochter in Schutz: „Es handelt sich um eine schicksalhafte Verkettung von Umständen, die zum Tod unserer Tochter geführt haben“, sagte die 64-Jährige im Gericht. „Wir können ihrem Freund keinen Vorwurf machen. Die Beziehung der beiden war auf Augenhöhe.“
Der erfahrene Alpin-Richter Norbert Hofer, der selbst Bergretter ist, hatte 15 Zeugen für das Verfahren geladen. Ein Urteil sollte noch gestern Abend fallen. Thomas P. drohen bis zu drei Jahre Haft.