Veranstaltungs-Verbot für AfD

von Redaktion

Weilheim – Das Landratsamt Weilheim-Schongau hat der AfD die Nutzung des ehemaligen Kinos sowie des bestehenden Bürgerbüros in Weilheim als Veranstaltungsort untersagt. Binnen eines Monats kann dagegen geklagt werden.

Zuletzt hatten rund 5000 Menschen für Demokratie und Menschenwürde demonstriert – und gegen die AfD-Pläne, das Ex-Kino als „patriotisches Kulturzentrum“ zu nutzen. Auch im AfD-Bürgerbüro nebenan sind laut Behörde keine Veranstaltungen zulässig, die über „normalen Bürobetrieb“ hinausgehen. Der Dreikönigsfrühschoppen ist also künftig passé. Hintergrund ist ein Beschluss der Stadt: Für den Bereich, in dem das Haus mit den von der AfD gemieteten Räumen steht, gilt eine Veränderungssperre. Eine Bebauungsplan-Änderung soll weitere „Versammlungsstätten und Anlagen für kulturelle und soziale Zwecke jeglicher Art“ ausschließen. MR

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