München – Muss ein Event-Portal für Unfälle haften, die unter seinem Namen bei vermittelten Touren passieren? Um diese Frage geht es aktuell am Landgericht München I. Dort verklagt die Krankenkasse AOK Hessen die Jochen Schweizer GmbH, es geht um Schadensersatz in Höhe von 120.000 Euro.
Den Erlebnis-Gutschein „Liebe im Doppelpack“ hatte ein Pärchen 2021 bei der Firma gebucht und sich für eine Canyoning-Tour entschieden, die 2022 in der Almbachklamm im Salzburger Land stattfand. Leider mit schlimmen Folgen, weil die Frau sich bei dem Einsteiger-Kurs „im Rahmen eines Sprunges erheblich verletzte“, teilt Gerichtssprecherin Cornelia Kallert auf Anfrage mit. Tatsächlich ist die Teilnehmerin seither querschnittsgelähmt.
In Traunstein läuft ein paralleles Verfahren: Dort verklagt die Frau den Tourguide sowie den Anbieter auf 620.000 Euro – eine Firma aus dem Berchtesgadener Land, die regelmäßiger Erlebnispartner von Jochen Schweizer ist. In München verklagt die Verletzte dagegen die Firma von Jochen Schweizer direkt. „Mit großer Erschütterung haben wir vom tragischen Unglück im Rahmen eines Canyoning-Erlebnisses erfahren“, heißt es dort – den Betroffenen gelte „unser tiefes Mitgefühl“.
In Münchner Prozess beruft sich das Unternehmen darauf, nur Vermittler der Canyoning-Tour gewesen zu sein – und weist den Schadensersatz von sich, da der Erlebnispartner „eigenverantwortlich“ vor Ort handele. Umstritten ist, ob der Tourguide die Frau zu einem Sprung aus rund zehn Metern Höhe gedrängt haben soll. Auf seiner Webseite wirbt Jochen Schweizer damit, sein Unternehmen arbeite bei dieser Tour „mit staatlich geprüften Guides“ zusammen – buchbar ist sie nach wie vor, auch mit demselben Anbieter.
Eine gütliche Einigung schlossen die Beteiligten gestern generell aus. Die AOK will das Verfahren ruhen lassen, bis im Mai in Traunstein entschieden wird – die Firma Jochen Schweizer nicht. Mit einem Versäumnisurteil wies das Gericht die AOK-Klage nun zunächst ab – eine Strategie der Kläger, die sich so Zeit verschaffen und zwei Wochen lang Einspruch einlegen können. Jochen Schweizer teilte derweil mit, „größten Wert“ auf hohe Sicherheits- und Qualitätsstandards zu legen, Partner würden „regelmäßig und sorgfältig“ geprüft. ANDREAS THIEME