Bettensteuer: Stadt klagt in Karlsruhe

von Redaktion

München – München will beim Streit um eine Übernachtungssteuer vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ziehen. Das zumindest schlagen OB Dieter Reiter und Stadtkämmerer Christoph Frey (SPD) dem Stadtrat vor. Eine Mehrheit für diesen Vorstoß dürfte gesichert sein, die Grünen haben bereits ihre Unterstützung zugesagt.

Der Stadtrat hatte vor drei Jahren die Einführung einer Steuer in Höhe von fünf Prozent auf den Übernachtungspreis beschlossen. Von der bayerischen Staatsregierung war dies durch eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes untersagt worden. München klagte mit anderen bayerischen Städten dagegen, verlor aber vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Der VGH erachtete das Vorgehen des Landesgesetzgebers für rechtmäßig. Nach Prüfung der Urteilsbegründung kommen die Kämmerei und die von ihr beauftragte Kanzlei nun zu dem Schluss, „dass es gute Gründe gibt, die bayerische Regelung vom Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen“, teilt die Stadt mit. Der Freistaat greife mit dem Verbot in die finanzielle Eigenverantwortung der Gemeinden ein. Unter den deutschen Großstädten erheben etwa Berlin, Hamburg, Köln oder Dresden eine Bettensteuer. 2022 hatte das Bundesverfassungsgericht die Rechtmäßigkeit einer kommunalen Übernachtungssteuer bestätigt. Die Kämmerei schätzt die entgangenen Einnahmen für die Stadt auf jährlich bis zu 100 Millionen Euro. Die Staatsregierung ist der Auffassung, dass die Steuer dem Tourismus schadet, was Reiter als „fadenscheiniges Argument“ bezeichnet.KV

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