Am Abend des 19. Februar herrschte Schnee-Chaos auf dem Flughafen München. © Privat
München – An Einsicht hat es den Verantwortlichen der Lufthansa eigentlich nicht gemangelt. „Wir haben in dieser Nacht Fehler gemacht“, sagte Heiko Reitz, zuständiger Bereichsvorstand von Lufthansa, vorigen Freitag über die chaotische Schnee-Nacht am Flughafen München. Wie berichtet mussten 600 Passagiere unfreiwillig im Flugzeug übernachten, weil die Maschinen wegen starken Schneefalls nicht abheben konnten. „So etwas darf nicht passieren“, sagte Reitz selbstkritisch. Fünf von sechs Flugzeugen waren von der Lufthansa – er rief Betroffene auf, sich bei der Airline zu melden. Sie würden eine finanzielle Entschädigung erhalten. Doch die fällt erst einmal eher mickrig aus – zumindest in einem Fall, der unserer Zeitung vorliegt.
Ein Betroffener, der am Abend des 19. Februar von München nach Danzig fliegen wollte, stattdessen aber auf dem Rollfeld festsaß, hat bereits eine Nachricht von der Airline bekommen. „Wir verstehen Ihren Ärger über diesen Vorfall und entschuldigen uns aufrichtig für die Ihnen entstandenen Unannehmlichkeiten“, heißt es darin erst einmal. Aber: „Der Grund für die Flugunregelmäßigkeit waren außergewöhnliche Umstände. Leider haben wir keinen Einfluss auf Umstände, die in der Verantwortung Dritter liegen.“ Daher gebe es keinen Anspruch auf eine Entschädigung. Allerdings beteilige sich Lufthansa mit einem Betrag von 10,93 Euro an seinen Ausgaben für Mahlzeiten und Getränke. Der Fall sei für die Airline abgeschlossen, der Betroffene habe aber die Möglichkeit, sich an eine Schlichtungsstelle zu wenden. Das hat der Münchner, der für seinen Flug nach Danzig etwa 240 Euro bezahlt hat, auch gemacht. Eine Antwort steht noch aus.
Ist das rechtens? Das Verbraucherportal Flightright hat daran Zweifel. Ein Anspruch auf Entschädigung könne selbst dann bestehen, wenn sich die Airline auf außergewöhnliche Umstände berufe. „Fluggesellschaften sind verpflichtet, alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um die Auswirkungen so gering wie möglich zu halten.“ Gelinge ihnen dieser Nachweis nicht, könne eine Entschädigung von bis zu 600 Euro pro Person fällig werden.
Tatsächlich haben sowohl Lufthansa als auch die Flughafen München GmbH konkrete Fehler eingeräumt. Lufthansa-Vorstand Reitz gab drei Gründe für die unfreiwillige Übernachtung im Flugzeug an: Die Wettersituation sei außergewöhnlich schwierig gewesen, dann hätten zu wenig Busfahrer zur Verfügung gestanden, weil falsch priorisiert worden sei. Und dann habe man sich noch fälschlicherweise gegen eine „Eskalation“ entschieden und beispielsweise die Flughafenfeuerwehr nicht alarmiert. Dabei hätten nach Flughafenangaben 49 Feuerwehrleute und auch Notfalltreppen in unmittelbarer Nähe zur Verfügung gestanden.
Wie die Lufthansa auf Anfrage mitteilt, wurden mit den 10,93 Euro eingereichte Verzehrbelege abgerechnet. Die Betroffenen erhielten in einem zweiten Schritt 250 Euro, falls sie einen innerdeutschen Flug gebucht hätten. Für längere Strecken gebe es mehr. Der Konzern betont, dass es sich dabei nicht um eine Regelleistung handelt. Aus der Mail an den Betroffenen, der nach Danzig fliegen wollte, geht nicht hervor, dass er die Wiedergutmachung erhält.
Die Prüfung des Falls durch die Behörden ist unterdessen noch nicht abgeschlossen. Wie eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Landshut mitteilte, wird diese noch „einige Zeit in Anspruch nehmen“. „Das muss man sich genau anschauen.“CARINA ZIMNIOK