Heckenschnitt ab sofort tabu

von Redaktion

Gartenbesitzer aufgepasst! Von 1. März bis 30. September ist es verboten, Hecken und Sträucher radikal zurückzuschneiden. So will das Bundesnaturschutzgesetz brütende Vögel schützen. Konkret gilt: Leichtes Zuschneiden geht in Ordnung. Aber Hecken bis auf den Stock auf nur mehr 30 Zentimeter zu kappen, ist nur zwischen Oktober und Februar erlaubt. Ansonsten wird für diese Ordnungswidrigkeit in Bayern ein Bußgeld zwischen 50 und 15.000 Euro fällig. Übrigens: Wenn es um Sicherheit auf öffentlichen Wegen oder um die Pflege von Gewässern geht, darf man jederzeit zur Heckenschere greifen.FOTO: LARS ZAHNER/PICTURE ALLIANCE

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