Tod nach Hausgeburt

von Redaktion

Mutter und Oma stehen vor Gericht

Die beiden Frauen sitzen auf der Anklagebank. © dpa

Neu-Ulm – Der Prozess um eine Hausgeburt in Schwaben, in deren Folge das Neugeborene gestorben war, wird bis auf Weiteres ausgesetzt. Zunächst soll ein gynäkologisches Gutachten eingeholt werden. Vor dem Amtsgericht Neu-Ulm geht es um die Frage, ob sich die 30 Jahre alte Mutter des gestorbenen Säuglings sowie deren Mutter (58) der fahrlässigen Tötung schuldig gemacht haben.

Die beiden Frauen hatten laut Anklage die Hausgeburt ohne ärztliche Hilfe geplant. Obwohl beim Einsetzen der Wehen bekannt war, dass das Kind in einer schwierigen Beckenlage war, sollen die Frauen kein medizinisches Fachpersonal alarmiert haben. Auch unmittelbar nach der Geburt des leblosen Säuglings sei keine Hilfe verständigt worden. Erst eine halbe Stunde später wurde der Notarzt gerufen. Das Baby kam noch in eine Klinik, wo der Bub aber am Folgetag starb.DPA

Artikel 10 von 11