Die zum Tatzeitpunkt 19-jährige Angeklagte steht neben ihrer Verteidigerin im Ansbacher Gerichtssaal. Sie wurde zu neun Jahren Jugendstrafe verurteilt. © Daniel Löb/dpa
Ansbach – Die Frage nach einer Zigarette kostete den 15-Jährigen das Leben – wegen der tödlichen Messerattacke auf den Jugendlichen muss eine 19-Jährige eine Jugendstrafe von neun Jahren verbüßen. Das Landgericht Ansbach wertete die Tat als Totschlag. „Ein junger Mensch ist schuldlos getötet worden und aus nichtigem Anlass“, betonte die Vorsitzende Richterin Elke Beyer.
Der gewaltsame Tod des Jugendlichen an einer Bushaltestelle in Mittelfranken hatte über die Region hinaus für Bestürzung gesorgt. Am Tag der Urteilsverkündung war der Gerichtssaal voll. Als Beyer das Urteil verkündete, ging ein Raunen durch die Zuschauermenge. Viele hatten eine Verurteilung wegen Mordes erwartet, wie es Staatsanwaltschaft und Nebenklage gefordert hatten.
Nach der Auffassung des Gerichts waren die beiden jungen Leute zufällig an jenem Abend aufeinandergetroffen, nachdem sie jeweils mit Freunden einen Tag am See verbracht hatten. Zum Streit kam es, als der 15-Jährige die junge Frau auf der anderen Straßenseite nach einer Zigarette fragte. Diese habe aggressiv reagiert und beide hätten sich gegenseitig beleidigt. Schließlich sei die junge Frau mit ihrem Bruder über die Straße gegangen. Zuvor habe sie ein Taschenmesser aus der Handtasche ihrer Partnerin genommen. Nach einem verbalen Schlagabtausch habe die 19-Jährige dem Opfer mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Als er zurückschlug, stach ihm die 19-Jährige mit dem Messer in den Hals. Mehrere Zeugen versuchten, den 15-Jährigen zu retten. Doch er starb noch am Tatort.
Die 19-Jährige hatte den Jungen während des Streits rassistisch beleidigt. Er hatte die deutsche und die brasilianische Staatsangehörigkeit. „Für ein rassistisches Motiv haben wir keine Anhaltspunkte gefunden“, sagte die Richterin. Gegen einen heimtückischen Mord spreche, dass der Junge einen Angriff erwartet habe. Und es stehe nicht fest, ob die Angeklagte das Messer verborgen getragen habe. Die hohe Jugendstrafe sei eine Chance für die 19-Jährige, betonte Beyer. Sie kann in der Haft ihren Schulabschluss nachholen, eine Ausbildung machen und die Therapieangebote nutzen. Der Nebenklage-Anwalt, der die Mutter des Opfers vertritt, sagte, das Urteil sei für seine Mandantin enttäuschend. „Für die Nebenklage ist und bleibt es Mord.“DPA