Garagen statt Carports und viel zu hoch: Dieses Einfamilienhaus am Isarspitz sorgt seit Jahren für Ärger. © his
Wolfratshausen – Das letzte Kapitel einer langen Geschichte soll heute enden. Für die Häuser mit den Nummern 24, 24a und 25 am Isarspitz in Wolfratshausen erteilte das Landratsamt 2014 die Baugenehmigung. Weil aber statt Carports Garagen und die Außenwände je 76,5 Zentimeter höher als genehmigt gebaut wurden, verfügte die Behörde vor rund fünf Jahren den Abriss der Häuser. Es folgten mehrere neue Bauanträge und Gerichtsverfahren – doch die Verfügung überlebte alle Instanzen. Bis 1. Mai müssen die Schwarzbauten jetzt planiert sein, sonst droht der Eigentümerin ein Zwangsgeld in Höhe von 720.000 Euro.
Doch die gibt nicht auf– und will per Klage durchsetzen, dass eines der Häuser bleiben darf, wenn es als Asylbewerberheim genutzt wird. Die andere Klage soll erreichen, die anderen zwei Häuser auf Stand der Genehmigung zurückbauen zu dürfen. Letzteren Antrag der Eigentümerin hatte der Stadtrat zuletzt einstimmig abgelehnt. Heute urteilt also das Verwaltungsgericht München über beide Klagen. Doch schon gestern machte der Vorsitzende Richter Johann Oswald der Eigentümerin klar: „Ich kann hier keine großen Hoffnungen machen.“
Zwei der drei Häuser sind längst geräumt. Den zwei Bewohnern im letzten verbliebenen Haus hatte das Landratsamt ein Zwangsgeld von je 25.000 Euro angedroht, sollten sie nicht gehen. Auch über die Klagen gegen diese Bescheide urteilt das Gericht heute.TOM SUNDERMANN