Urteil: Abriss bis 1. Mai

von Redaktion

Schwarzbauten am Isarspitz müssen weg

Wolfratshausen – Der geplante Abriss von drei Schwarzbauten in Wolfratshausen ist jetzt so gut wie besiegelt. Das Verwaltungsgericht München hat am Freitag die Klagen der Eigentümerin abgewiesen, sagte Pressesprecher Andreas Meier gegenüber unserer Zeitung.

Die Eigentümerin der Schwarzbauten am sogenannten Isarspitz verfolgte mit ihren Klagen das Ziel, die drei Häuser auf das Maß der 2014 erteilten Genehmigungen zurückbauen zu dürfen. Eines bot sie als Asylunterkunft an. Beides hatte das Landratsamt abgelehnt, dasselbe gilt für die Stadt Wolfratshausen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte zuvor unanfechtbar und rechtskräftig festgestellt, dass am Isarspitz „andere als die genehmigten Bauvorhaben ausgeführt“ worden seien. Die Baugenehmigungen aus dem Jahr 2014 seien somit erloschen. Die Gebäude würden de jure nicht existieren. Die Einfamilienhäuser müssen laut Anordnungen der Unteren Bauaufsichtsbehörde am Landratsamt in Bad Tölz bis spätestens 1. Mai abgerissen werden. Geschieht das nicht, droht der Eigentümerin ein Zwangsgeld in Höhe von mehr als 700.000 Euro.CCE

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