Bad Tölz – Überraschende Entwicklung im Streit um die Asylbewerberunterkunft in Bad Tölz: Das Verwaltungsgericht München hat die Klagen der Stadt sowie eines Nachbarn gegen die Baugenehmigung abgewiesen. Der Fall hatte für viel Aufsehen gesorgt. In das ungenutzte Gebäude ist seit Jahren eine hohe Summe an Steuergeldern geflossen.
Ein Bauträger hatte die Unterkunft mit 96 Plätzen mitten in einem Wohngebiet 2023 beantragt. Der Stadtrat lehnte ab, doch das Landratsamt erteilte die Baugenehmigung. Denn damals wurde händeringend nach Unterbringungsmöglichkeiten für Geflüchtete gesucht. Trotz der Klagen vonseiten der Stadt und eines Nachbarn wurde vor zwei Jahren mit dem Bau begonnen. Klagen haben laut Gesetz keine aufschiebende Wirkung, der Freistaat trug das Risiko, dass die Baugenehmigung noch kippen könnte.
Im Oktober 2024 war die Unterkunft fertig. Seitdem steht sie leer. Der Verwaltungsgerichtshof hatte dem Nachbarn Recht gegeben, der per Eilantrag gefordert hatte, die Baugenehmigung bis zum Gerichtsurteil außer Kraft zu setzen. Trotzdem musste der Freistaat die hohe Miete von monatlich 54.000 Euro plus 2600 Euro Nebenkosten zahlen. Der Mietvertrag konnte erst zu Ende 2025 gekündigt werden.
Umso überraschender nun die Wendung: Die Baugenehmigung war rechtens – und damit auch die Nutzung der Unterkunft. Eine schriftliche Begründung für das Urteil liegt noch nicht vor.AST