Mammut-Projekt: Hof-Übergabe

von Redaktion

Gabriele Borst vom BBV berät Landwirte bei schwierigen Fragen zur Nachfolge

Generationenfolge-Beraterin Gabriele Borst. © M. Schlaf

Vom Vater zum Sohn: Die Hof-Nachfolge zu organisieren, kann schwierig sein. Der Bauernverband bietet gegen den entsprechenden Stundensatz Beratung für Mitglieder an. © Getty

München – Reden, reden und noch einmal reden. Wenn es um die Übergabe eines Bauernhofes an die nächste Generation geht, sollte das Gespräch zwischen Eltern und Kindern im Mittelpunkt stehen. Aber Fragen offen auf den Tisch zu legen, gelingt nicht immer ohne Hilfe. Bis das Anwesen, das vielleicht seit Jahrhunderten im Familienbesitz ist, juristisch und vor allem zwischenmenschlich übertragen ist, sind viele Hürden zu überwinden.

Gabriele Borst ist seit 31 Jahren beim Bayerischen Bauernverband (BBV) tätig – in der sogenannten Generationenfolgeberatung. „Es geht um Sozialversicherung, Erbverträge, Eheverträge und Vorsorgevollmachten“, sagt sie. „Aber auch um Gesellschaftsverträge, Steuerrecht, Baurecht bis hin zum Betreuungsrecht.“ Die Übergabe selbst ist nur ein kleiner Abschnitt. Oft dauert es aber zwei bis drei Jahre, bis alles geregelt ist. 50 Generationenfolge-Berater hat der Verband inzwischen. Borst koordiniert den Bereich und schult Mitarbeiter.

„Die Hofübergabe geht nicht von heute auf morgen. Ich kann nicht im Januar sagen: Zum 1. Juli, wenn das neue Wirtschaftsjahr beginnt, übertrage ich“, sagt die Mediatorin. Vor allem ist es ein zwischenmenschliches Thema. Wie geht man mit den Geschwistern um, den „weichenden Erben“? Sie komplett auszuzahlen, ist oft kaum möglich, weil dann kein Geld mehr bleibt, um den laufenden Betrieb zu finanzieren.

„Wenn das Zwischenmenschliche nicht funktioniert, brauche ich mit der Übergabe gar nicht weiterzumachen. Die Parteien würden zwar einen Vertrag unterschreiben. Aber wird der dann nicht gelebt, gibt es Ärger.“ Man müsse ein Konstrukt finden, das es ermöglicht, „dass Familienfeiern künftig auch harmonisch laufen“. Die Berater schauen sich den Betrieb genau an: Liegt ein Ehevertrag vor? Ein Erbvertrag? Vielleicht passt das nicht mehr, weil sich der Betrieb in den vergangenen 20 Jahren total verändert hat. Alles kann geregelt werden: Wohnrechte und, dass die Nachfolger die Pflege übernehmen. Wer kommt für welche Nebenkosten auf? Wer übernimmt Schönheitsreparaturen? Oder: „Dürfen die Austragler das Werkzeug und den Garten mitbenutzen? Wenn ich den Betrieb abgebe, bin ich ja nicht mehr Eigentümer“, sagt Borst. Wenn es zwischen den Parteien funktioniere, dann tue es keinem weh, wenn solche Fragen vertraglich geklärt sind. „Wenn aber nicht, dann ist das die Grundlage dafür, in welchem Rahmen man sich bewegen kann.“ Dann wisse jeder, welche Rechte und Pflichten er in Zukunft habe.

Es brauche einen Ausgleich zwischen Übergebern und Übernehmern. Wenn der Sohn oder die Tochter – immer mehr junge Frauen übernehmen den elterlichen Hof – den Betrieb anders ausrichten will, bedeute das nicht, dass der Weg der Eltern schlecht war. Man müsse sich die Erwartungen auf beiden Seiten ansehen. Dazu gehört, dass die bisherigen Besitzer den Betrieb loslassen. „Das heißt nicht, dass mich dann nichts mehr interessiert“, stellt Borst klar. Es bedeute, zu vertrauen und zu respektieren, „wenn die Jungen es anders machen“.

Meist seien es Bäuerinnen, die zu Hause anregen, die Übergabe durch Berater begleiten zu lassen – „damit es erst gar nicht knirscht“. Ab dem Zeitpunkt, zu dem Sohn oder Tochter eine Landwirtschaftslehre beginnen, sollte man sich mit dem Thema Nachfolge befassen, rät Borst.

Immer häufiger gibt es Fälle, bei denen der Nachfolger nicht aus der Familie kommt. Diese Prozesse sind rechtlich noch schwieriger. Auch solche Übergaben begleitet der Beratungsdienst. Gabriele Borst warnt: „Das erste Treffen niemals auf dem Hof stattfinden lassen. Immer auf neutralem Boden.“ Wenn man sich sympathisch ist, müsse man schauen, wie man zusammenarbeiten kann. Und wieder gilt: Reden, reden, reden.CLAUDIA MÖLLERS

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