Diese Erkennungswesten sollen laut Innenministerium „vor allem für eine größtmögliche Abgrenzung und Unterscheidbarkeit zu den Westen anderer Organisationen“ führen. © dpa
München – Es gab sogar eine Arbeitsgruppe „Erkennbarkeit“ beim bayerischen Innenministerium, die Polizisten mit „Erkennbarkeitswesten“ ausstatten sollte – die Notwendigkeit hatte man beim Anschlag am Olympia-Einkaufszentrum 2016 erkannt. Alles richtig, findet der Bayerische Oberste Rechnungshof. Nur hätte man dabei nicht eine Million Euro Steuergelder versenken müssen. Die unabhängige Behörde veröffentlicht heute ihren Jahresbericht, der unserer Zeitung bereits vorliegt.
Wie kam‘s? Normale Warnwesten werden auch von anderen Einsatzkräften getragen, darin sind Polizisten nicht ausreichend zu unterscheiden. Also wurde eingekauft, für 1,54 Millionen Euro orderte man 66.434 spezielle Erkennbarkeitswesten – obwohl das Innenministerium damals nur von gut 35.000 Polizisten ausging. Wie sich herausstellte, tragen die Beamten sie nicht gern: Es fehlen Taschen, man kommt nicht gescheit an die Einsatzmittel ran, außerdem erfüllen sie die Norm nicht, was die Sichtbarkeit angeht. Und weil auch noch zu viele Exemplare in den Größen S und M bestellt wurden, stapeln sich jetzt 13.701 Stück im Sonderbekleidungslager der bayerischen Polizei. Man habe nicht beachtet, dass die Weste auch über Jacken getragen werden soll, rechtfertigt sich die Behörde. Künftig, so fordert es der ORH, soll das Innenministerium vor dem Kauf eine realistische Bedarfsanalyse durchführen – und prüfen, ob es schon vorhandene, geeignete Ausrüstungsgegenstände gibt.
Es ist ein Kritikpunkt von vielen, die die Rechnungsprüfer der Staatsregierung auf 321 Seiten ankreiden. Im Bericht finden sich millionenschwere Themen: So fordert der ORH eine deutliche Entschlackung und mehr Effizienz bei den landeseigenen Förderprogrammen. 400 hatte man untersucht. Das Ergebnis: Die Förderung gehe am Bedarf vorbei, sei zu kleinteilig, nicht aufeinander abgestimmt und es gebe einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungs- und Personalaufwand. Beispiel: die Energie-Härtefallhilfe für Unternehmen, die von gestiegenen Kosten besonders betroffen waren. Von 256 Millionen Euro wurden nur knapp zwei Millionen in Anspruch genommen – doch die Abwicklung des Programms kostete den Steuerzahler 4,63 Millionen Euro.
Zudem kritisierten die Rechnungsprüfer einen enormen Stellenzuwachs und seit 2015 ein deutlich gestiegenes Haushaltsvolumen: Demnach wurden in den Jahren 2015 bis 2024 fast 40.000 Stellen in der Staatsverwaltung neu geschaffen. Rechne man die von 2025 bis 2027 geplanten Stellen hinzu, liege die Steigerung sogar bei 45.500 Stellen. Das Haushaltsvolumen des Freistaates sei zudem seit 2015 um 50 Prozent gestiegen. Wurde im Jahr 2015 noch mit Ausgaben von 51,1 Milliarden Euro geplant, so waren es 2024 bereits 73,7 Milliarden Euro und 2025 dann 76,8 Milliarden Euro.
Der ORH moniert auch, dass der Freistaat Geld nicht energisch genug eintreibt. Etwa durch die „Kassen-Nachschau“ in Bargeldbranchen, die Steuerbetrug verhindern soll. Das funktioniert in der Praxis über Testkäufe oder Testessen, zum Beispiel in Eisdielen oder Imbissbuden. Gibt es eine Kasse? Wird nur eine Zwischenrechnung ausgegeben? Die Kontrolldichte in Bayern ist laut ORH zu niedrig – man rechnete einen Prüfungsturnus von 270 Jahren pro Betrieb aus. Das Finanzministerium gelobt, künftig verstärkt vom Instrument der Kassen-Schau Gebrauch zu machen.CAZ