Nürnberg – Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat sich gestern mit dem Streit um die Mitgliedschaft der Stadt Nürnberg in der „Allianz gegen Rechtsextremismus“ beschäftigt. Der AfD-Kreisverband Nürnberg/Schwabach sieht in der Mitgliedschaft einen Verstoß gegen das Neutralitätsgebot, weil sich der Verein in der Vergangenheit wiederholt kritisch zur AfD geäußert hatte. In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht in Ansbach die Klage der AfD abgelehnt, vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof hatte die Partei jedoch Erfolg. Nachdem die Stadt Nürnberg dagegen Revision eingelegt hatte, waren nun die höchsten deutschen Verwaltungsrichter am Zug.
Nürnberg ist Gründungsmitglied des Vereins, der sich dem Kampf gegen Menschenfeindlichkeit, Rassismus und Antisemitismus verschrieben hat. Der Allianz gehören eigenen Angaben zufolge 164 Kommunen sowie 358 zivilgesellschaftliche Organisationen und Institutionen an. „Der Kläger hat nichts gegen die Ziele des Vereins, aber sehr wohl etwas dagegen, wenn konkret gegen die Partei vorgegangen wird“, sagte der Prozessbevollmächtigte der AfD in der mündlichen Verhandlung. Der Verein sei ohne die Unterstützung der Stadt nicht lebensfähig: Er residiere im Nürnberger Rathaus, nutze das Personal der Stadt und auch die Telefonnummern seien die der Stadtverwaltung, betonte Rechtsanwalt Rainer Thesen und ergänzte: „Stadt und Verein ziehen an einem Strang, auch wenn es um Parteipolitik geht.“
Der Prozessvertreter der Stadt Nürnberg betonte dagegen, dass die Allianz nicht der verlängerte Arm der Stadt sei und diese auch nicht die Äußerungen des Vereins steuere. Daher sei auch ein Eingriff vonseiten der Stadt auf die Chancengleichheit nicht gegeben. Alle Mitglieder im Verein seien gleichberechtigt und hätten die gleichen Rechte und Pflichten, betonte er. Überdies zahle der Verein Miete für die Räumlichkeiten.
Die Entscheidung sollte noch am Donnerstagabend fallen.DPA