BRK kritisiert Gesetzentwurf

von Redaktion

München – Das Bayerische Rote Kreuz hat sich kritisch zum aktuellen Entwurf des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) geäußert. Der Ministerrat hatte vor gut zwei Wochen den Regierungsentwurf dafür beschlossen. Der schaffe aber in seiner jetzigen Form keine nachhaltige Entlastung für die Träger der Einrichtungen, urteilt das BRK. Im Gegenteil: Es würden sogar neue Unsicherheiten, finanzielle Risiken und strukturelle Nachteile drohen. Insbesonders für kleinere Kindertageseinrichtungen.

Besonders die geplante Neuausrichtung der Förderung sieht das BRK kritisch. „Kleinere Einrichtungen mit bis zu 50 Kindern würden durch das neue Fördersystem voraussichtlich benachteiligt“, erklärt der Landesgeschäftsführer Robert Augustin. Die bisherige Assistenzkraftförderung und der Personalbonus sollen durch eine neue Teamkraftpauschale ersetzt werden. Die würde in vielen Fällen aber deutlich geringer ausfallen. „Für kleinere Kitas kann das zu finanziellen Einbußen führen.“ Auch die neue Funktionspauschale ist aus Sicht des BRK keine verlässliche Finanzierung, da ihre Weitergabe durch die Kommunen freiwillig bleiben soll.

Auch bei der Teamkräftefinanzierung sieht das BRK noch Klärungsbedarf. Laut Gesetzentwurf dürfen Teamkräfte kein pädagogisches Personal sein. Das widerspreche aber dem Qualitätsanspruch vieler Träger. Gleichzeitig sei bereits absehbar, dass die vorgesehene Teamkräftepauschale die bisherigen Förderinstrumente nicht ersetzt.

Der vorliegende Entwurf müsse in zentralen Punkten nachgebessert werden, fordert Augustin. „Kitas brauchen verlässliche Rahmenbedingungen, transparente Finanzierungsstrukturen und echte Unterstützung im pädagogischen Alltag – keine Reform, die neue Unsicherheiten schafft.“ Das BRK ist Träger von 428 Kitas und Betreuungseinrichtungen für Grundschulkinder in Bayern. Noch bis 17. April können die Wohlfahrtsverbände ihre Rückmeldungen zum Gesetzentwurf ans Sozialministerium übermitteln.KWO

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