Gesetz soll Gefangene schützen

von Redaktion

München – Nach dem Skandal um mutmaßliche Misshandlungen in der JVA Augsburg-Gablingen 2024, will das Justizministerium Gefangene in Bayern per Gesetz besser schützen. Justizminister Georg Eisenreich (CSU) will den entsprechenden Gesetzentwurf Ende April in den Landtag einbringen, wie er jetzt ankündigte. Demnach muss künftig ein Richter entscheiden, ob ein Gefangener länger als 72 Stunden in einem besonders gesicherten Haftraum (bgH) untergebracht werden kann.

Ein bgH stand in der Gablingen-Affäre im Fokus, inzwischen hat die Staatsanwaltschaft Augsburg Anklage gegen drei Beschuldigte erhoben. Außerdem soll laut dem neuen Gesetz Flucht- und Befreiungsgefahr kein Grund mehr für eine bgH-Unterbringung sein. Die Gefangenen, die dort untergebracht werden, sollen das Recht bekommen, ihren Anwalt darüber zu informieren, damit dieser gegebenenfalls auf eine Überprüfung der Maßnahme drängen kann. DPA

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