Naturschützer klagen auf Baustopp

von Redaktion

Neuer Sessellift: LBV und Landtags-Grüne sehen Birkhuhn am Allgäuer Fellhorn in Gefahr

Im Skigebiet am Fellhorn im Allgäu soll ein Sessellift erneuert werden: Die Gemüter sind erhitzt. Naturschützer wittern einen Frevel am Berg. © Hildenbrand/dpa

Oberstdorf – Der Landesbund für Vogel- und Naturschutz hat gestern beim Verwaltungsgericht Augsburg Klage gegen den Neubau eines Sessellifts am Scheidtobel am Fellhorn im Kreis Oberallgäu eingereicht. „Da im Bescheid für den Bau des geplanten Sessellifts ein Sofortvollzug angeordnet wurde und bereits erste Rodungen im Gebiet stattgefunden haben, haben wir Eilantrag für sofortigen Baustopp gestellt“, erklärt LBV-Geschäftsführer Helmut Beran. Der betroffene Bereich am Scheidtobel liege in einem besonders sensiblen Gebiet.

Die Arbeiten fänden teils innerhalb des Naturschutzgebietes Allgäuer Hochalpen statt. Jenes FFH- und Vogelschutzgebiet zähle laut LBV zu den wichtigsten Lebensräumen für das Birkhuhn in Bayern. „Der Sessellift sowie weitere Bauvorhaben im Gebiet sind nach unserer Einschätzung überhaupt nicht genehmigungsfähig“, kritisiert Beran.

Die Oberstdorfer Fellhornbahn will den Sessellift in ihrem Skigebiet auf gleicher Trasse erneuern. Das Vorhaben ist laut Bauministerium das erste seiner Art, das ohne Umweltverträglichkeitsprüfung umgesetzt werden darf. Mit dem im Sommer in Kraft getretenen dritten Modernisierungsgesetz will die Staatsregierung von CSU und Freien Wählen die Entbürokratisierung voranbringen. Fortan gelten andere Vorgaben dafür, ab wann eine Umweltverträglichkeitsprüfung bei Beschneiungsanlagen, Skipisten und Seilbahnen Pflicht ist. Am Fellhorn gilt: Für den anstatt der Zweier-Sesselbahn geplanten Sechser-Sessel mit 1430 Metern Länge ist die Umweltverträglichkeitsprüfung keine Pflicht mehr – denn die gilt erst ab einer Länge von 1500 Metern.

„Nach unserer Einschätzung handelt es sich bei den Baumaßnahmen nicht um ein Ersatzvorhaben, sondern um eine Neuschaffung von Ski-Infrastrukturmaßnahmen, die den Vorgaben des Alpenplans widersprechen und nicht genehmigungsfähig sind“, führt Beran aus. Immerhin würden die Talstation rund 100 Meter talwärts und die Bergstation etwa 220 Meter nach oben verlegt. Aber nicht nur der neue Lift, der statt 1200 bis zu 2900 Menschen pro Stunde bergauf befördern soll, stört die Naturschützer. Auch, dass beim Kanzelwandhaus ein Schneiteich mit 170 statt wie bisher 58 Millionen Litern Speicherkapazität errichtet wird und ein Swisscord-Lift geplant ist. Letztere Pläne seien noch nicht genehmigt. „Hier wird Salamitaktik angewendet, um Genehmigungen für Einzelvorhaben zu erhalten, die in ihrer Summe gar nicht oder nur mit hohen Auflagen genehmigt würden“, fürchtet Beran.

Nach Eingang der Klage will sich das Verwaltungsgericht Augsburg erst mal ein Bild der aktuellen Arbeiten am Fellhorn verschaffen. Dann sei mit einer zeitnahen Entscheidung zu rechnen, sagt ein Sprecher. Bei den Oberstdorf Kleinwalsertal Bergbahnen bedauert man die Klage. Das Bauprojekt sei über fünf Jahre lang unter Beteiligung ausgewiesener Experten, Behörden und Fachstellen sowie mit unter Einbindung örtlicher Naturschutzorganisationen vorbereitet worden: „Wir sind überzeugt, eine sowohl technisch wie auch ökologisch optimierte Planung entwickelt zu haben, in der die Belange der Natur und des Artenschutzes mit den Anforderungen eines attraktiven Wintersportgebiets in Einklang gebracht werden.“

Der LBV hat Rückenwind aus der Opposition im Landtag. Die Grünen halten das Modernisierungsgesetz, auf das sich die Genehmigung am Fellhorn stützt, für noch immer nicht mit EU-Recht vereinbar. Per Antrag fordert sie die Staatsregierung auf, gegen den vom Landratsamt angeordneten Sofortvollzug einzuschreiten. „Die Staatsregierung muss eingreifen, bevor am Fellhorn unumkehrbare Schäden entstehen“, sagt Max Deisenhofer. „Unsere Berge sind kein rechtsfreier Raum für immer neue Ausbauprojekte.“ Der Fall zeige, wie das Modernisierungsgesetz Umweltstandards ausheble.C. SCHRAMM

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