Cannabis-Gesetz schafft Probleme

von Redaktion

Neue Studie belegt: Konsum kaum gestiegen, aber Import wächst enorm

Für die Polizei bedeutet die Teil-Legalisierung vor allem mehr und schwierigere Kontrollen. © Picture Alliance

München – Zwei Jahre nach der umstrittenen Teillegalisierung von Cannabis legen Wissenschaftler einen Zwischenbericht vor – und sehen an einigen Stellen Fehlentwicklungen. Ein Anstieg des Konsums, der auf die Reform zurückgeführt werden könnte, sei zwar aktuell nicht erkennbar, bilanziert der Forscherverband der Uni Tübingen sowie der Uni-Kliniken Düsseldorf und Hamburg-Eppendorf. Allerdings sei bei der Suchtprävention für junge Menschen ein deutlicher Rückgang erkennbar. Frühinterventions- und Beratungsangebote würden seltener in Anspruch genommen. Ein Grund dafür: Es werden weniger Strafanzeigen erstattet, deshalb ordnet die Justiz weniger Frühinterventionskurse an.

Seit April 2024 sind das Kiffen und der Cannabis-Anbau für Volljährige erlaubt. Erwachsene dürfen bis zu drei Pflanzen anbauen, bis zu 50 Gramm Cannabis aufbewahren und bis zu 25 Gramm dabei haben. Für Jugendliche ist Cannabis weiterhin verboten. Durch die Reform ist der Bezug von Cannabis aus der Apotheke gestiegen. Die häufigere Verschreibung von Medizinalcannabis mit hohem Wirkstoffgehalt sei „durch Studien nicht gerechtfertigt“, urteilen die Forscher. Sie berge ein erhöhtes Gesundheitsrisiko wegen der Gefahr psychischer Folgewirkungen. Der Import von Medizinalcannabis ist von 2024 auf 2025 um knapp 200 Prozent gestiegen. Deutschland habe mit dem Cannabisgesetz den größten legal-kommerziellen Markt für Cannabis in Europa geschaffen, heißt es im Bericht. 2025 wurden 200 Tonnen medizinisches Cannabis eingeführt. Ob an der Herstellung auch illegale Gruppen beteiligt waren und was in Deutschland damit passiere, sei nicht transparent. Hier müsse gesetzlich nachgesteuert werden.

Defizite sehen die Forscher auch bei der Nutzung von Anbauvereinigungen, in denen Cannabis-Konsumenten selbst anbauen dürfen. Bislang seien nur wenige Anbauvereinigungen genehmigt worden. Bayerns Staatsregierung hatte die Teil-Legalisierung von Anfang an abgelehnt und mit hohen Bußgeldern, Verboten und Kontrollen auf die Reform reagiert. Und mit einem besonders strengen Vorgehen gegen Cannabis-Clubs. Seit April 2024 sind in Bayern 44 Anträge von Anbauvereinigungen gestellt worden, nur neun wurden genehmigt. Die Forscher sehen in den Anbauvereinigungen und in einer Vereinfachung der Vorschriften zu Anbau und Weitergabe von Cannabis aber eine Chance, den Schwarzmarkt zu schwächen. Aktuell wird dort nach wie vor mit Cannabis gehandelt. Aus Sicht der Polizei ist es allerdings schwieriger geworden, Dealer zur Rechenschaft zu ziehen. Die Forscher hatten für den Zwischenbericht auch 2000 Kripo-Mitarbeiter befragt. Die Strafverfolgungsbehörden beklagen, dass der Verfolgungsdruck auf Cannabis-bezogene Kriminalität nachgelassen hat.

2025 wurden in Bayern 22.631 Fälle der Rauschgiftkriminalität registriert, heißt es vom Innenministerium. Das sind 27,3 Prozent weniger als im Vorjahr. Nur auf Cannabis bezogen sank die Zahl der Fälle sogar um 53,1 Prozent. Dieser statistische Rückgang bedeute aber keine Entlastung für die Polizei – im Gegenteil: Die Polizei müsse nun Konsumverbotszonen überwachen. Für die Anbauvereinigungen müssten neue Kontrollstrukturen etabliert werden. Laut Innenministerium profitieren illegale Händler von der Lage. Die Polizei stelle auf dem Schwarzmarkt nach wie vor erhebliche Mengen sicher. Die zulässigen Besitzmengen würden es aber erschweren, gewerbsmäßigen Handel nachzuweisen. Die Ermittlungen werden also aufwendiger.

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) sieht das Cannabis-Gesetz der Vorgänger-Regierung kritisch und strebt gesetzliche Verschärfungen an. Auch Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) bewertet den neuen Bericht als Alarmsignal – vor allem mit Blick auf den Rückgang der Beratungen. Der Bericht bestätige, dass die Teil-Legalisierung ein schwerer Fehler war, betonte sie. „Sie führt zu einer Normalisierung des Cannabis-Konsums in der Bevölkerung und erweist damit allen Bemühungen um eine Verbesserung der Suchtprävention einen Bärendienst.“DPA/KWO/TG

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