Umstrittene Razzia

von Redaktion

Nach Protest gegen Gasbohrung: Aktivist (18) im Visier

Reichling – Eine Hausdurchsuchung nach einer Protestaktion auf einem Gasbohrturm in Reichling (Kreis Landsberg) wird zum Fall für das Bundesverfassungsgericht. Nachdem das Landgericht Augsburg Beschwerden des Betroffenen gegen den Durchsuchungsbeschluss verworfen hat, habe man nun Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingelegt, teilten die Initiative „Ende Gelände“ und deren Rechtsanwalt Benedikt Ehrlich mit.

Ehrlich hält die Durchsuchung der Räume eines gerade erst Volljährigen in dessen Elternhaus für verfassungswidrig. „Wir hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht den bayerischen Strafverfolgungsbehörden klarmacht, dass sie eine Grenze überschritten haben“, sagte er. „Diese Durchsuchung einer Wohnung nach Computern und Smartphones wegen einer gewaltfreien Protestaktion ist ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Grundrechte der betroffenen Person.“

Anfang September 2025 waren Aktivisten auf den Bohrturm in Reichling geklettert und hatten dort Banner angebracht. Auf ihnen stand „Gas ist Gift“ sowie mit Blick auf Bayerns Wirtschaftsminister: „Hubert Aiwanger – Wie verbohrt kann man sein? Gasausstieg jetzt – hier und weltweit“. Im Januar durchsuchten Polizisten dann eine Wohnung im Raum Regensburg. Hintergrund seien Ermittlungen wegen Verdachts auf Hausfriedensbruch und eines Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz, sagte ein Polizeisprecher. Es sei bei der Durchsuchung darum gegangen, Hinweise darauf zu finden, wer die anderen beteiligten Aktivistinnen und Aktivisten waren, hieß es. Der Bohrturm, auf dem die Aktion stattfand, ist inzwischen abgebaut. Derzeit wird die Probebohrung von der „Energieprojekt Lech Kinsau 1 GmbH“ ausgewertet. Es wird ein Gasvorkommen in 3400 Metern Tiefe vermutet, das bis zu 15 Jahre ausgebeutet werden könnte.DPA

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