Das Jura-Studium kann viel Zeit und Nerven kosten. Und wer am Staatsexamen scheitert, steht ohne Abschluss da. © Scholz/pa
München – Schlechte Nachrichten für angehende Juristen: In Bayern dürfte es für klassische Jurastudierende auch in Zukunft ohne Staatsexamen keinen Uni-Abschluss geben. Der Vorschlag der Landtags-Grünen nach einem sogenannten integrierten Bachelorabschluss im Jurastudium erhielt bei der ersten Debatte im Landtag kaum Unterstützung – nur die SPD signalisierte Zustimmung. CSU, Freie Wähler und AfD verteidigten die bisherige Praxis grundsätzlich und sprachen von einem „Trostpreis“.
Mit der von den Grünen geforderten Änderung soll erreicht werden, dass Studenten nicht mit leeren Händen dastehen, falls sie beim Staatsexamen zweimal scheitern. Der Bachelorabschluss soll aber nur dann verliehen werden, wenn der universitäre Teil des Studiums erfolgreich abgeschlossen ist, also alle Prüfungen vor dem finalen Staatsexamen bestanden wurden.
Der so erlangte Bachelor solle den Einstieg in alternative Karrierewege etwa in der Wirtschaft erleichtern, sagte der rechtspolitische Sprecher der Grünen, Toni Schuberl. Für eine Tätigkeit als Volljurist, zum Beispiel als Richter, bleibe ein bestandenes Staatsexamen nach wie vor Voraussetzung, daran werde nicht gerüttelt.
Die CSU-Rechtspolitikerin Petra Guttenberger bezeichnete den Vorschlag als „Etikettenschwindel auf Kosten von Qualität und Leistungsnachweis“. AfD und Freie Wähler kündigten ebenfalls an, den Vorschlag abzulehnen. Der frühere Kultusminister Michael Piazolo (FW) gab aber zu, dass auch er grundsätzlich einen Änderungsbedarf und eine Not bei den betroffenen Studierenden erkenne.
Regelstudienzeit eines Jurastudiums sind zehn Fachsemester, also fünf Jahre. Dann folgt das erste Staatsexamen. Wer das nicht besteht, hat in Bayern auch keinen Hochschulabschluss vorzuweisen. Allerdings kann die Prüfung einmal wiederholt werden. Nach Angaben des Landesjustizprüfungsamts haben in Bayern im Jahr 2025 rund 28 Prozent der Teilnehmer die Erste Juristische Prüfung nicht bestanden. Dabei seien nur 3,7 Prozent der Teilnehmer endgültig gescheitert. Allerdings müsse man bei diesen Zahlen berücksichtigen, dass sich ein Teil der erstmalig Gescheiterten der Wiederholungsprüfung gar nicht mehr stelle – nach Schätzungen seien das drei bis fünf Prozent aller Kandidaten.
Justizminister Georg Eisenreich (CSU) sieht die Forderung der Grünen nach einem integrierten Abschluss kritisch: „Ein solcher ,automatisch‘ verliehener Bachelor of Laws würde eine juristische Qualifikation bescheinigen, über die diejenigen Studierenden nicht verfügen, die die Erste Juristische Staatsprüfung endgültig nicht bestanden haben“, teilte das Ministerium mit. Allerdings wolle man prüfen, ob es anderweitige Lösungen im Interesse der Studierenden gebe.
Zudem verwies das Ministerium auf bereits existierende Bachelorstudiengänge, die rechtliche Inhalte mit anderen Studiengebieten kombinieren, wie zum Beispiel der Studiengang „Rechts- und Wirtschaftswissenschaften“ an der Universität Augsburg oder der Studiengang „Digital Law“ an der Universität Regensburg.DPA