Tod in der Gumpe: Geldstrafe für Wanderführer

von Redaktion

49-Jährige starb beim Baden auf einer Tour im Reintal – Gericht sieht Verletzung der Sorgfaltspflicht

Die Partnach fließt durch das Reintal – eine beliebte Route zur Zugspitze. © Stefan Auth/pa

Garmisch-Partenkirchen – Ein Bergwanderführer aus dem Landkreis Weilheim-Schongau muss nach einer Verhandlung vor dem Garmisch-Partenkirchener Amtsgericht eine Geldstrafe von 3000 Euro bezahlen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann bei einer Tour mit einer achtköpfigen Gruppe durch das Reintal am Fuße der Zugspitze seine Sorgfaltspflicht verletzt hat. Bei der Tour am 13. August 2025 war eine 49-jährige Frau ums Leben gekommen.

Die Urlauberin aus Speyer hatte am Abend in einer Gumpe der Partnach gebadet, wurde von der Strömung mitgerissen und stürzte einen Wasserfall hinab. Dabei schlug sie mit dem Kopf auf und ertrank im Auslaufbecken des Wildbaches. Ihr Ehemann, der sie retten wollte, überlebte schwer verletzt.

Hoch emotional schilderten die Beteiligten die dramatischen Ereignisse an jenem heißen Sommertag. Der Ehemann, der als Nebenkläger auftrat, weinte wiederholt um seine Frau. „Er hat meine Familie zerstört“, rief der 49-Jährige in Richtung des Beschuldigten.

Die Staatsanwältin legte dem Angeklagten zur Last, seine Aufgaben als Bergwanderführer vernachlässigt zu haben. Ein Badebesuch in der Gumpe sei für die Tour nicht vorgesehen gewesen. Der 58-jährige Angeklagte entgegnete, er habe die Tour schon 24 Mal geleitet. Er habe alle Teilnehmer auf die Gefahren hingewiesen und die drei, die ins Wasser wollten, einzeln begleitet. Dabei stiegen die Teilnehmer nur mit den Füßen ins Wasser. Überraschend sei das spätere Opfer aber nochmals in die Gumpe gestiegen. Dann kam es zum Unglück. Zur Verhandlung war es gekommen, weil der Wanderführer Einspruch gegen einen Strafbefehl eingelegt hatte. Am Ende zog er diesen Einspruch aber auf Rat des Richters zurück.ALEXANDER KRAUS

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