Das Foto zeigt einen kaputten Baum am Scheidtobel im Kreis Ostallgäu. Der LBV wirft der Fellhornbahn illegale Rodungen vor. © LBV
Hilpoltstein/Oberstdorf – Der Landesbund für Vogel- und Naturschutz (LBV) erhebt schwere Vorwürfe gegen die Fellhorn-Bergbahnen wegen Rodungen am Fellhorn im Kreis Oberallgäu. Schon am 26. März hatten die Naturschützer beim Verwaltungsgericht Augsburg Klage gegen den Neubau eines Sessellifts am Scheidtobel eingereicht. Gestern reichte der LBV dann die passenden Klagebegründungen ein. Fotos sollen zeigen, dass die Fellhornbahn Schutzauflagen ignoriert hat.
„Obwohl in der Genehmigung festgelegt war, dass mit den Baumaßnahmen erst begonnen werden darf, wenn eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung vorliegt, hat die Fellhornbahn GmbH Anfang März erste Rodungen im Bereich der Lifttrasse Scheidtobel durchgeführt“, erklärt LBV-Geschäftsführer Helmut Beran und verweist auf „eindeutige Fotoaufnahmen“. „Da die Genehmigung der Regierung von Schwaben jedoch erst am 10. April erteilt wurde, wurden hier Schutzauflagen einfach ignoriert. Alle Eingriffe, die vorher passiert sind, sind somit illegal.“
Die besagte Genehmigung zum Schutz bedrohter Arten und Lebensräume mit ihren strengen Auflagen zeigt laut Beran, wie wertvoll das Gebiet ökologisch ist. So sei die Fellhornbahn dazu verpflichtet, bereits vor Baubeginn Maßnahmen zum Schutz bestimmter Arten umzusetzen und deren Wirksamkeit zu belegen. „Dem LBV liegen jedoch bisher keine Informationen vor, dass mit der Umsetzung derartiger Schutzmaßnahmen bereits begonnen worden ist“, kritisiert der LBV-Geschäftsführer weiter. Nicht nur die angeblich rechtswidrigen Rodungen, auch die fehlende Umweltverträglichkeitsprüfung und ein Verstoß gegen die Alpenkonvention sind Inhalt der gestern eingereichten Klagebegründungen.SCO