Er wollte nach einer langen Freitagnacht um 7.50 Uhr morgens noch Party machen – aber keiner machte mit. Da griff Florian M. (34) zu einer leeren Weinflasche und klingelte wahllos bei seinen Nachbarn am Therese-Danner-Platz in Neuhausen. Astrid C. (86), teils pflegebedürftig und auf einen Rollator angewiesen, öffnete ihm. Sie rief noch „erste Etage“ durch die Sprechanlage. Doch an der Wohnungstür stand eben nicht der Paketbote, sondern Florian M.
Laut Anklage griff er die betagte Dame sofort an, stieß sie zu Boden und schlug mit Flasche und Fäusten minutenlang auf ihren Kopf ein. Die letzten Schläge führte er mit dem abgebrochenen Flaschenhals aus. Als Nachbarin Hedwig C. (59) die Hilferufe hörte und herbeieilte, schlug er sie ebenfalls nieder. Beide Frauen kamen mit Gesichtsbrüchen, Prellungen, Schnitten und Blutergüssen ins Krankenhaus, mussten operiert werden.
Florian M., von Beruf Personalberater, steht seit Montag wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung vor dem Landgericht. Er gestand die Tat, zeigte sich reuig. Er wolle sich entschuldigen (die Opfer wollen ihn aber nicht sehen) und versicherte, er habe im Gefängnis jeden Tag daran denken müssen, was sie durch ihn erlitten haben. Bei den Worten „Wenn meiner Oma so etwas passieren würde …“ weinte er. Seine Anwälte präsentierten außerdem Belege für Schmerzensgeldzahlungen durch den Täter-Opfer-Ausgleich: 12.500 Euro für Astrid C. und 5000 Euro an Hedwig C. hatte M. bei Prozessbeginn schon überwiesen.
Grund für den brutalen Angriff sei sein starker Drogen- und Alkoholkonsum gewesen, erklärte M. Dadurch habe er Paranoia bekommen, habe sich durch schwarze Gestalten bedroht gefühlt. Er habe zuvor vier Tage durchgekokst, außerdem acht Aperol Spritz, Alkohol zum Abendessen, Wodka-Soda und eine dreiviertel Flasche Whisky getrunken. „Bitte nicht übertreiben“, sagte Richterin Elisabeth Ehrl, „das kann nach hinten losgehen. Ihre gemessenen Werte geben das nicht her“.
Als Mindeststrafe für versuchten Mord sieht das Gesetzbuch drei Jahre Haft vor. Ob sie von diesem Tatbestand wegwollen, sagten Florian M.s Anwälte nicht. Eine Therapie sei aber auf jeden Fall ein Ziel.ISABEL WINKLBAUER