Rettungsdienst und Ärzte versorgen einen Patienten in der Notaufnahme. © Getty
München – In vielen Notaufnahmen müssen Patienten stundenlang warten – weil häufig Bagatellfälle Ressourcen für echte Notfälle binden. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) will das ändern: mit einer Reform der Notfallversorgung. Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf am Mittwoch bereits auf den Weg gebracht. Die Reform muss noch durch den Bundesrat und könnte 2027 in Kraft treten.
Warken will mit ihrem Plan sowohl Krankenhäuser als auch Rettungsdienste entlasten. Dafür will sie die Telefonnummer 116117 stärken, unter der der Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung weiterhilft. Künftig soll unter der Nummer eine Akutleitstelle erreichbar sein, die eine erste Einschätzung vornimmt und über die weitere Behandlung entscheidet. Dazu soll die Nummer auch enger mit der Notrufnummer 112 verzahnt werden.
Außerdem sollen in ganz Deutschland an ausgewählten Krankenhäusern Integrierte Notfallzentren aufgebaut werden. Sie sollen aus einer zentralen Ersteinschätzungsstelle, einer Notdienstpraxis und der Notaufnahme bestehen. Ziel ist es, Behandlungen wenn möglich ambulant vorzunehmen. In den Notdienstpraxen sollen auch Medikamente für den akuten Bedarf verordnet werden dürfen. Außerdem schreibt Warken fest, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen rund um die Uhr eine Akutversorgung sicherstellen müssen. Dafür soll auch die telemedizinische Versorgung ausgebaut werden.
Der Rettungsdienst soll als Sachleistung der gesetzlichen Krankenversicherung verankert werden. Die Versorgung vor Ort und die Betreuung beim Transport würden damit als Teil der Krankenbehandlung anerkannt. Aktuell werden durch die Krankenkassen nur Fahrkosten finanziert. Der Berufsverband Rettungsdienst bezeichnete das als längst überfälligen Schritt zur Professionalisierung und Aufwertung des Berufsbildes.
Auch der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) unterstützt Warkens Reform. Die Strukturen müssten aber „mit Augenmaß“ ausgebaut werden, die Kassenärztlichen Vereinigungen dürften nicht vor unlösbare Personal- und Organisationsprobleme gestellt werden. Davor warnen auch die Kassenärzte. Einerseits wolle die Gesundheitsministerin im ambulanten ärztlichen Bereich mehr als fünf Milliarden Euro einsparen. Andererseits sollen die Kassenärzte verpflichtet werden, rund um die Uhr eine aufsuchende und telemedizinische Versorgung bereitzustellen. Dafür gebe es keine personellen Ressourcen.
Auch von der Krankenhausgesellschaft erntet Warken Kritik. Die Reform sei zwar sinnvoll, mit Warkens Sparpaket für die Kliniken aber nicht umsetzbar, sagte Roland Engehausen, Geschäftsführer in Bayern. Die Notfallversorgung sei meist defizitär und deshalb der Bereich, in dem zuerst eingespart werde. Er geht davon aus, dass es für Patienten erst mal weniger Anlaufstellen geben wird, weil Bereitschaftspraxen und Notaufnahmen schließen müssen. Diese Folge des Sparpakets verschweige Warken den Menschen aber, kritisiert Engehausen. „Es ist ein richtiger Schritt, die Bereitschaftsnummer 116117 zu stärken“, betont er. Die Notfallversorgung sei Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigung. Allerdings habe sich eingebürgert, dass die Kliniken Anlaufstellen sind. Die müssten nun aber erst mal ihre Kernaufgaben retten. „Es ist kaum vorstellbar, dass Krankenhäuser unter diesen Bedingungen freiwillig Integrierte Notfallzentren einrichten oder sich mit eigenen Ressourcen daran beteiligen“, sagt auch Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krankenhausgesellschaft.
Von einzelnen Krankenkassen bekam Warken Zuspruch – besonders für die Ersteinschätzung und die Einstufung des Rettungsdienstes als Teil der Krankenbehandlung. Jedoch müssten unbedingt bundesweit einheitliche Regeln für die Ersteinschätzung und die Integrierten Notfallzentren erarbeitet werden, fordern AOK und die Betriebskrankenkassen.KWO/AFP